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RECHT/846: Bundesregierung muss Verantwortung für Datenschutz wahrnehmen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 8. Mai 2019

Bundesregierung muss Verantwortung für Datenschutz wahrnehmen!


Zur Vorlage des Tätigkeitsberichtes des neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erklärt Dr. Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Seit Jahren stehen die Bundesregierung und das federführend zuständige Bundesinnenministerium mit dem Datenschutz auf Kriegsfuß. Die Große Koalition erkennt die Notwendigkeit eines effektiven Grundrechtsschutzes im digitalen Zeitalter bis heute nicht.

Auch die Bundesregierung muss endlich verstehen, dass ein effektiver Daten- und Grundrechtsschutz essentiell für die gemeinwohlorientierte Gestaltung des digitalen Wandels unserer Gesellschaft ist. Wichtiger denn je ist deshalb die Tätigkeit eines Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der sich einmischt, neue Impulse setzt und als bürgerrechtliches Korrektiv wirkt.

Die Große Koalition verweigert seit Jahren eine dringend notwendige nationale Gesetzgebung zum Schutz unserer Grund- und Verbraucherrechte. Ihr Verhalten gegenüber der EU-DSGVO bleibt höchst widersprüchlich. Mit ihrem starrsinnigen Festhalten an Plänen für digitale Gegenschläge und dem staatlichen Handel mit Sicherheitslücken sowie ihren jüngsten Vorschlägen zur Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes wandelt sie auf verfassungsrechtlich extrem dünnem Eis.

Wann das von ihr seit Jahren angekündigte IT-Sicherheitsgesetz 2.0 endlich kommt, ist ungewisser denn je. Die großen Chancen, die in einer Weiterentwicklung der Informationsfreiheit und einer echten Open Data-Strategie liegen, vergibt sie komplett.

Die Bundesregierung sollte die Neubesetzung des Amts des Datenschutzbeauftragten dringend nutzen, um eine größere Ernsthaftigkeit im Umgang mit der Behörde an den Tag zu legen. Es kann und darf nicht sein, dass der Datenschutzbeauftragte wiederholt und bewusst aus Prüfvorgängen rausgehalten und seine Einschätzungen und Empfehlungen wissentlich übergangen werden.

Durch ein solches Vorgehen leistet die Bundesregierung dem Grundrechtsschutz einen Bärendienst und gefährdet die Akzeptanz neuer, digitaler Angebote. Gerade mit Blick auf den weiter wachsenden Sicherheitsapparat und einer anhaltenden Ausweitung seiner Befugnisse sind weitere kontinuierliche Aufwüchse und Befugniserweiterungen auch auf Seite der Kontrollinstanzen dringend geboten.

Wir werben zudem auch weiter dafür, dass der Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten im Deutschen Bundestag debattiert und die gute Tradition wieder aufgenommen wird, fraktionsübergreifend gemeinsame Vorschläge daraus abzuleiten.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. Mai 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2019

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