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RECHT/876: Diskriminierung von Lesben und Schwulen endlich beenden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11. Februar 2020

Diskriminierung von Lesben und Schwulen endlich beenden


Zur morgigen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Aufnahme der sexuellen Identität in das Grundgesetz erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik:

Auf Initiative der Grünen Bundestagsfraktion diskutiert der Rechtsausschuss des Bundestages über die Ergänzung des Gleichbehandlungsartikels des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 GG) um ein Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität. Dazu haben die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der Linken eine gemeinsame Gesetzesinitiative gestartet.

70 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes muss darin endlich auch die letzte von den Nationalsozialisten verfolgte Gruppe explizit genannt werden und im Schutz unserer Verfassung stehen.

Das Fehlen der "sexuellen Identität" im Artikel 3 Absatz 3 GG schreibt auch in heutiger Zeit zentrale Mechanismen von Homophobie fort: Das Unsichtbarmachen von Lesben und Schwulen und das Bagatellisieren der gegen sie gerichteten Diskriminierungen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Februar 2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2020

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