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SOZIALES/1513: Prostituierte haben ein Recht auf gute Arbeitsbedingungen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. Juni 2012

Prostituierte haben ein Recht auf gute Arbeitsbedingungen



Zum Abschluss der 22. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder erklärt Monika Lazar, Sprecherin für Frauenpolitik:

Zehn Jahre nach Verabschiedung des Prostitutionsgesetz ist es wichtig, dass die Länder Nachbesserungen wie etwa Klarstellungen beim Gewerbe- und Baurecht oder bei der Sperrbezirksverordnung miteinander verhandeln. Als Ergänzung zum Prostitutionsgesetz muss eine Rechtsgrundlage zur Regulierung von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben geschaffen werden.

Der Schutz vor Zwangsprostitution und Menschenhandel ist ein eigenständiges Handlungsfeld und klar abzugrenzen von der im Gesetz geregelten Prostitution. Es hilft den Prostituierten nicht, wenn in der Öffentlichkeit Prostitution und Zwangsprostitution gleichgesetzt werden. Anstelle von Polemik sollte der Wille, für beide Handlungsfelder entsprechende Lösungen zu finden, im Vordergrund stehen.

Frauen, die Opfer von Menschenhandel wurden, wollen wir vor Abschiebungen besser schützen. Insbesondere während laufender Gerichtsverfahren. Ein Bleiberecht würde die Anzeige- und Aussagebereitschaft vieler Opfer deutlich erhöhen und so zur Ermittlung der Täter und Erhellung der Strukturen führen. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser Beruf unter rechtsstaatlichen und menschenwürdigen Bedingungen ausgeübt werden kann. Repressionen und Kriminalisierung von Prostituierten lehnen wir ab.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. Juni 2012, Nr. 0545/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juni 2012