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SOZIALES/1536: Zum Streit über die Anwendung des Ehegattensplittings auf eingetragene Lebenspartnerschaften


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5. September 2012

Ohne Sachkenntnis wird's nicht besser



Zum Streit innerhalb der Bundesregierung über die Anwendung des Ehegattensplittings auf eingetragene Lebenspartnerschaften erklärt Lisa Paus, Obfrau im Finanzausschuss:

Die FDP weiß noch nicht, ob sie sich an ihre eigene Beschlusslage halten soll. Die Union ist da einen Schritt weiter: Sie weiß genau, dass sie sich nicht an den Koalitionsvertrag halten will. Die Anwendung des Ehegattensplittings auf eingetragene Lebenspartnerschaften ist verfassungsrechtlich geboten. Die aktuellen Urteile beim Beamtenrecht, der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer bestätigen das.

Die Regierung führt die Debatte auf populistischem Niveau. Dabei werden Fakten verdreht, bis sie ins Weltbild passen. Der Schutz der Ehe wird als Auftrag zur besonderen Förderung dargestellt. Falsch, es ist ein Schutz vor Diskriminierung. Das Verfassungsgericht hat klar festgestellt, dass es zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft keinen Abstand gibt. Selbst die Auswirkungen einer Öffnung werden völlig falsch ausgelegt, denn Splittingvorteile gibt es nicht nur für Alleinverdiener-Haushalte. Splitting wirkt schon dann, wenn beide Partner unterschiedlich hohe Einkommen haben.

Nach geltendem Recht gibt es keine Rechtszweifel, dass das Splitting Ehen und Lebenspartnerschaften zusteht. Das darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass die gesamte Systematik falsch und ungerecht ist. Der Splittingvorteil verhindert in vielen Fällen die Erwerbstätigkeit von Frauen. Auch wachsen über 3,2 Millionen Kinder in Familien ohne Trauschein auf. Doch alle Kinder sind gleich viel wert. Auch das Steuerrecht muss dem Rechnung tragen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. September 2012, Nr. 0751/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2012