Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

SOZIALES/1676: Unterhaltsrecht muss dringend korrigiert werden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. März 2014

Unterhaltsrecht muss dringend korrigiert werden



Zur jüngsten Bertelsmann-Studie über die Probleme von Alleinerziehenden erklärt Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Alleinerziehende und ihre Kinder werden in Deutschland vielfach im Stich gelassen. Anstatt der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Zahl der Alleinerziehenden mit Minderjährigen kontinuierlich wächst und ihnen deshalb besondere Unterstützung zukommen zu lassen, werden sie einem Armutsrisiko ausgesetzt. Hier muss Bundesfamilienministerin Schwesig umgehend handeln!

Das Wohlergehen der Kinder nach der Trennung ihrer Eltern muss Vorrang haben. Die derzeitigen unterhaltsrechtlichen Regelungen müssen dringend zugunsten der vielen überwiegend alleinerziehenden Elternteile korrigiert werden. Völlig zurecht rügt die Studie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Alleinerziehende die Betreuung ihrer Kinder neben ihrem Vollzeitjob, quasi in ihrer Freizeit, organisieren sollen; dies führt zu einer Entlastung des barunterhaltspflichtigen Elternteils, die im Sinne der elterlichen Solidarität dringend abgeschafft gehört. Die Bundesregierung muss diese Praxis korrigieren und dafür sorgen, dass derjenige Elternteil, der mit den Kindern nicht zusammenlebt, sich im Sinne der elterlichen Solidarität auch am Unterhalt desjenigen Elternteils beteiligt, der die alltägliche Sorge für die gemeinsamen Kinder allein trägt.

Zudem ist die Weiterentwicklung und zeitliche Ausdehnung des Unterhaltsvorschusses seit Jahren überfällig, um die materielle Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder nach der Trennung bzw. Scheidung abzusichern. Dazu gehört die eigenständige Berechnung des Existenzminimums von Kindern, wie sie das Bundesverfassungsgericht schon seit 2010 gefordert hat und die bis heute nicht ausreichend umgesetzt wurde.

Erst mit einem flächendeckenden, ganztägigen und verlässlichen Betreuungsangebot kann es mehr Wahlfreiheit zwischen den unterschiedlichsten Familienmodellen geben. Darüber hinaus sollte das derzeitige Ehe- und Familienfördersystem grundsätzlich reformiert werden, damit alle Kinder unabhängig von der Familienform, in der sie groß werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 10. März 2014, Nr. 0190-14
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-572 12, Fax: 030/227-5 69 62
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2014