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SOZIALES/1771: Betreuungsgeldmittel - Fehlentscheidung mit fadenscheiniger Begründung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 2. September 2015

Betreuungsgeldmittel: Fehlentscheidung mit fadenscheiniger Begründung


Zur Entscheidung der Bundesregierung, frei werdende Mittel für das auslaufende Betreuungsgeld nicht in den Kita-Bereich umzuleiten erklärt Ekin Deligöz, Mitglied im Haushaltsausschuss und zuständig für das Familienressort:

Die Entscheidung gegen die Umwidmung der Betreuungsgeldmittel in den Kitabereich ist eine krasse Fehlentscheidung. Die Regierung will die Chance verstreichen lassen, das Geld endlich sinnvoll in die Zukunftsaufgabe Kinder und Familien zu investieren. Zumindest dem Bundesfinanzminister fehlt wohl schlicht die Bereitschaft dazu. Seine Begründung, nur mit diesem Geld könnten Mehrbedarfe beim Elterngeld gedeckt werden, ist absolut fadenscheinig. Es bleibt abzuwarten, ob die SPD sich diese Haltung gegen bessere Kitas bieten lässt oder ob sie sich auf die Hinterbeine stellt.

Seit Jahren schon steigt der Mittelbedarf für das Elterngeld. Ein weiterer Finanzbedarf kommt - anders als das Bundesfinanzministerium weismachen will - mitnichten unerwartet. Vor allem die steigende Väterbeteiligung war und ist gewollt, kostet aber Geld. Diese Entwicklung wird stets allseitig begrüßt, die Regierung preist das Erfolgsmodell Elterngeld. Dann muss sie auch wie bisher für die Finanzierung sorgen und darf nicht Mittel zweckentfremden, die für den Ausbau der Kitas gebraucht werden.

Schäuble fehlt der Wille, in eine hochwertige Bildung und Betreuung zu investieren. Das wäre aber dringend erforderlich und wird auch von überwältigend vielen Menschen so gesehen und erwartet. Es ist ohnehin ein großes Manko des Bundeshaushaltes, dass der Anteil von Investitionen im Bundeshaushalt viel zu gering ist.

Wir werden im anstehenden Haushaltsverfahren wie schon in den Vorjahren eine Umwidmung der Betreuungsgeldmittel beantragen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. September 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. September 2015

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