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SOZIALES/1965: Generationengerechtigkeit geht nur mit der Pflege-Bürgerversicherung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23. Oktober 2019

Generationengerechtigkeit geht nur mit der Pflege-Bürgerversicherung


Zu den Vorschlägen der Privaten Krankenversicherung (PKV) für eine Reform der Pflegeversicherung erklärt Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Pflegepolitik:

Die Vorschläge der PKV sind nicht neu, sondern ein Abklatsch des bereits gescheiterten Pflege-Bahr und verschärfen die bestehenden Probleme. Die Pflegeversicherung ist als Sozialversicherung mit zwei Zweigen konzipiert - sozialer und privater Pflegeversicherung. Ihr Ziel ist es, alle Mitglieder der Versichertengemeinschaft solidarisch gegen das Risiko abzusichern, durch Pflege zu verarmen. Doch die Umlagen der Einnahmen und Ausgaben greifen nur innerhalb des jeweiligen und nicht zwischen den beiden Versicherungszweigen. Das heißt: Vor allem die einkommensstärkeren, jüngeren und gesünderen Versicherten des privaten Zweigs profitieren davon, einen im Vergleich zu allen Versicherten deutlich geringeren Anteil zu den Ausgaben der Pflege beizusteuern.

Es ist zudem damit zu rechnen, dass die Ausgaben und damit die Beiträge und Prämien zur Pflegeversicherung weiter ansteigen werden, wenn in gut zehn Jahren die ersten Babyboomer ein Lebensalter erreichen werden, in dem das Risiko einer Pflegebedürftigkeit deutlich zunimmt. Insbesondere die private Pflegeversicherung steuert auf ein demografisches Desaster zu, das mit Generationengerechtigkeit nichts mehr zu tun hat. Denn die Zahl der Pflegebedürftigen im privaten Zweig der Pflegeversicherung wird von 2010 bis 2060 um etwa 280 Prozent zunehmen, während im sozialen Zweig ihre Zahl nur um rund 50 Prozent steigen wird. Ursache hierfür ist eine höhere Lebenserwartung und eine andere Altersstruktur der Menschen im privaten Zweig.

Im Jahr 2060 wird nur noch rund die Hälfte der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter sein. Diese Entwicklungen machen eine alle Einkommen umfassende solidarische Finanzierung für den Fall der Pflegebedürftigkeit immer drängender. Es ist ungerecht, dass rund 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger für die Absicherung des Pflegerisikos einseitig durch Löhne und Gehälter, Renten und Arbeitslosengeld belastet werden, während Vermögenseinkommen wie Zins- und Mieterträge beitragsfrei bleiben.

Deshalb wollen wir einen vollständigen Kostenausgleich zwischen dem sozialen und dem privaten Zweig der Pflegeversicherung einrichten, einkommensabhängige Beiträge erheben und dabei die Einkommensverhältnisse gerechter berücksichtigen.

Wir schlagen vor, am ursprünglichen Grundgedanken der Pflegeversicherung festzuhalten und sie weiterzuentwickeln - zu einer Pflege-Bürgerversicherung.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. Oktober 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Oktober 2019

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