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UMWELT/1262: Sachverständige zerrupfen Solar-Gesetzentwurf


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21. März 2012

Sachverständige zerrupfen Solar-Gesetzentwurf


Zur Anhörung im Umweltausschuss zur laufenden Solar-Gesetzesnovelle erklärt Hans-Josef Fell, Sprecher für Energiepolitik:

"Note 6" und "in der Praxis nicht umsetzbar" - so eine Auswahl der Urteile der Experten in der heutigen Anhörung im Umweltausschuss zur geplanten Solar-Gesetzesnovelle.

Nicht nur den Sachverständigen, sondern auch vielen in den schwarz-gelben Reihen wird wohl mittlerweile klar, dass der Gesetzentwurf von den Ministern Röttgen und Rösler voller Ideologie und handwerklicher Mängel steckt.

Heftige Kritik gab es an dem sogenannten Marktintegrationsmodell. Ein Teil des Solarstroms soll künftig nicht mehr vergütet werden soll. Selbst die Vertreterin des Energieversorgerverbandes BDEW ließ kein gutes Haar daran. Der Verband und seine Mitglieder sehen einen absehbar hohen bürokratischen Aufwand, der sich in hohen Kosten für die Energieversorger niederschlägt. Kleinere Netzbetreiber könnten diesen Aufwand gar nicht leisten. Auch die anderen Experten sahen bei diesem neuen Modell zusätzliche Kosten, auch auf der Seite der Anlagenbetreiber, die mit hohem Aufwand das machen sollen, was sie sowieso tun wollen - den Solarstrom vor allem selbst verbrauchen.

Laut Karl-Heinz Remmers von der Solarpraxis ist die Novelle ein K.O.-Kriterium für den Investitionswillen von Banken. Da die Bundesregierung mit der weiterhin vorgesehene Verordnungsermächtigung jederzeit weitere Vergütungsabsenkungen bestimmen kann, seien fremdfinanzierte Projekte ohne vollständige Kapitalsicherung nicht mehr denkbar.

Die Frist für Dachanlagen wurde als mittlerweile ausreichend betrachtet, für die Fristen für Freiflächenanlagen sind hingegen weitere Anpassungen erforderlich. Einig waren sich die Experten wiederum, dass eine willkürliche Kappung der Dachanlagen bei 10 Megawatt keinen Sinn ergibt.

Die Vertreterin des BDEW, Frau Hille, betonte in diesem Zusammenhang sogar die netzstabilisierende Wirkung großer Solaranlagen. Ihr Vorschlag aber, dass Solaranlagenbesitzer künftig an vier Monaten im Jahr ihren Solarstrom verschenken sollten, zeigte die Gesinnung der alten Energiewirtschaft auf. Hier stellt sich die Frage, was die Kohle- und Atomkonzerne sagen würden, wenn die Bürger ihnen an vier Monaten im Jahr nichts mehr für deren Stromlieferung zahlen würden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. März 2012, Nr. 0259
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2012