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UMWELT/1738: Bialowieza Urwald in Polen - Europäischer Gerichtshof stärkt europäischen Naturschutz



Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17. April 2018

EUGH stärkt europäischen Naturschutz

  Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den Abholzungen im Bialowieza Urwald in Polen erklärt Steffi Lemke, Sprecherin für Naturschutzpolitik:   Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Erfolg für den europäischen Naturschutz und hat Präzedenzwirkung. Es sendet ein klares Signal an die Regierungen Europas, europäisches Naturschutzrecht ernst zu nehmen. Der Schutz des einzigartigen Ökosystems im Bialowieza hat heute Vorrang vor anderen Interessen erhalten. Doch wie groß die durch die Abholzungen bereits angerichteten Schäden in den Waldgemeinschaften sind, wird sich erst in diesem Frühjahr zeigen, wenn Brutnester leer bleiben, natürliche Rückzugsräume im Wald fehlen und der massiv geschädigte Waldboden an Artenreichtum verliert. 

Es hat oberste Priorität, die Aktivitäten im Wald in den kommenden Wochen und Monaten genau zu beobachten und die Einhaltung des heute gesprochenen Urteils zu Überprüfen. Eine europäische Präzedenzkraft kann das Urteil nur entwickeln, wenn es überprüft und eingehalten wird. Es steht zu befürchten, dass sogar eine Ausweitung der Forstbewirtschaftung in anderen Teilbereichen des Bialowieza noch nicht vom Tisch ist. Wissenschaftler und Naturschützer vor Ort sind auf die Unterstützung ihrer europäischen Partner angewiesen, um den einzigartigen Urwald nachhaltig zu schützen.    Hintergrund:

Der Bialowieza Wald im Grenzgebiet von Polen und Weißrussland gilt mit rund 20.000 Tierarten und den mit bis zu 50 Metern höchsten Bäumen Europas als eine Schatzkammer der Artenvielfalt und wird von Expertinnen und Experten als letzter Urwald Europas beschrieben.

Die polnische Regierung hat im März 2016 eine Verordnung erlassen, welche die Abholzungen im Bialowieza Wald um das Dreifache erhöht und unter dem Vorwand der Bekämpfung des Borkenkäfers auch Bäume in Naturschutzgebieten zur Abholzung freigibt. Seitdem regt sich der Protest von lokalen und internationalen Naturschützerinnen und Naturschützern.

Da der Wald auch mehrere Natura 2000-Naturschutzgebiete beherbergt, hat im Juli 2017 auch die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Eine Einstweilige Anordnung zum Stopp der Abholzungen wurde durchgesetzt, um die irreversible Schädigung der Lebensräume des Natura 2000-Gebietes zu verhindern.

Aufgrund der Tatsache, dass Polen die Abholzungen trotz Anordnung im September 2017 nicht stoppt, beantragte die Kommission ein Zwangsgeld aufzuerlegen. Am 20. November 2017 beschloss der Gerichtshof ein solches Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro pro Tag bei Nicht-Einhaltung des Abholzungsstopps.

Seit diesem Zeitpunkt gibt es keine großflächigen Abholzungen im Bialowieza mehr, weiterhin werden jedoch kleinere Abholzungen an Straßen- und Wegesrändern mit dem Vorwand zur "Bewahrung der öffentlichen Sicherheit" durchgeführt.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. April 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. April 2018

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