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UMWELT/1868: EuGH-Urteil zu belgischen AKW - Erfolg und Weckruf zugleich


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. Juli 2019

EuGH-Urteil zu belgischen AKW: Erfolg und Weckruf zugleich


Zum Urteil des Gerichthofs der Europäischen Union zur Rechtswidrigkeit der Laufzeitverlängerung der belgischen Atomkraftwerke Doel 1 und 2 erklärt Sylvia Kotting-Uhl:

Das Urteil ist ein großer Erfolg für die Sicherheit der Menschen in Europa. Es muss ein Weckruf für die Bundesregierung sein. Sie muss erstens endlich eine Initiative ergreifen für ein europäisches Regelwerk, das einen gefährlichen Überalterungsbetrieb von Atomkraftwerken verhindert. Frankreich ist gerade dabei, Fakten zu schaffen und über dreißig Atomkraftwerke in den Überalterungsbetrieb zu schicken. Ohne eine Laufzeiten-Begrenzung kommt schon bald der Großteil des europäischen Atomstroms aus anfälligen Uraltreaktoren. Ein unverantwortliches Spiel mit dem Risiko. Europäische AKW sollten maximal 40 Jahre laufen dürfen, darauf wurden sie zur Bauzeit ausgelegt.

Zweitens muss die Bundesregierung alles dafür tun, dass die beiden belgischen Reaktoren Doel 1 und 2 nach diesem wegweisenden Urteil vom Netz gehen. Das müssen sie nach dem Urteil, wenn über den europäischen Strom-Binnenmarkt die Versorgungssicherheit gewahrt werden kann. Die Bundesregierung muss Belgien dabei unterstützen, die gefährlichen Altmeiler nun unverzüglich abzuschalten.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. Juli 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juli 2019

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