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VERKEHR/720: Tag gegen Lärm - Bundesregierung bleibt wirksamen Lärmschutz schuldig


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. April 2016

Tag gegen Lärm: Bundesregierung bleibt wirksamen Lärmschutz schuldig


Zum Tag gegen Lärm am 27. April erklären Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik und Matthias Gastel, Sprecher für Bahnpolitik:

Die Bundesregierung arbeitet beim Verkehrslärm noch nicht einmal ihren wenig ambitionierten Koalitionsvertrag ab und lässt die Betroffenen allein. Dabei hat die Belastung der Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Jahren trotz Anstrengungen kaum abgenommen. Verkehrsminister Dobrindt verschärft das Problem mit dem Bundesverkehrswegeplan zusätzlich: Wer Straßen sät wird Verkehrslärm ernten, ist die Kurzfassung des Entwurfs. Intelligente Verkehrspolitik sieht anders aus.

Es ist nicht mehr vermittelbar, dass ein Rechtsanspruch auf Lärmvorsorge nur für den Aus- und Neubau von Straßen und Schienenwegen gilt. Für den Bestand fehlt der Rechtsanspruch, Lärmsanierung findet hier nur nach Kassenlage statt. Das muss sich ändern.

Im Luftverkehrsrecht ist der Lärmschutz völlig unzureichend. Dabei weisen die Ergebnisse der großen Lärmwirkungsstudie NORAH dringenden politischen Handlungsbedarf nach. Die Studie zeigt: bei allen Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöht sich das Risiko einer Erkrankung bei nächtlichem Fluglärm. Wir brauchen Lärmobergrenzen und ein Lärmminderungsgebot für Fluglärm. Im Luftverkehrsrecht muss wie bei den anderen Verkehrsmitteln ein Vorrang von aktivem Schallschutz vor passivem Schallschutz verankert werden.

Auch beim Schienenlärm muss die Bundesregierung endlich liefern: Noch immer fehlt das seit Jahren von Minister Dobrindt angekündigte Gesetz zum Verbot lauter Güterzüge ab 2020. Um den Bahnlärm deutlich zu verringern, sind strengere Lärmgrenzwerte, ein konkretes Lärmminderungsziel für das Jahr 2030 und ein umfassendes Netz unabhängiger Lärmmessstellen notwendig.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. April 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2016

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