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WIRTSCHAFT/2370: Veröffentlichung von Hygienemängeln - Aigner hat bei Rechtsgrundlage geschlampt


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. März 2013

Veröffentlichung von Hygienemängeln - Aigner hat bei Rechtsgrundlage geschlampt



Zum Schreiben des baden-württembergischen Verbraucherschutzministers Alexander Bonde an Ilse Aigner anlässlich der unsicheren Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Lebensmittelkontrollergebnissen erklärt Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik:

Das Schreiben ist die notwendige Konsequenz aus Ilse Aigners handwerklichen Fehlern. Sie hat es bei der jüngsten Überarbeitung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) nicht geschafft, für Rechtssicherheit im Vollzug zu sorgen. Damit bewegen sich Behörden, die Hygienemängel veröffentlichen auf dünnem Eis und riskieren einen Prozess nach dem anderen.

Wirksame Transparenzregelungen brauchen eine glasklare gesetzliche Grundlage- das hat Schwarz-Gelb nicht zustande gebracht. Schwammige Regelungen und Rechtsunsicherheiten wie im Paragraph 40 Absatz 1a LFGB verhindern Transparenz statt sie zu fördern, deshalb müssen die entsprechenden Regelungen im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch und im Verbraucherinformationsgesetz dringend novelliert werden.

Ob um deklarierte Fleischprodukte oder miese Hygienezustände, Konsumentinnen und Konsumenten haben das Recht, von solchen Verstößen zu erfahren. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich bewusst für ein einwandfrei arbeitendes Unternehmen entscheiden zu können oder die Finger von bestimmten Produkten zu lassen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. März 2013, Nr. 0196/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2013