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WIRTSCHAFT/2375: Energiewende im Gebäudebereich fraglich


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17. April 2013

Energiewende im Gebäudebereich fraglich



Zur öffentlichen Anhörung zur Novelle des Energieeinspargesetzes im Bauausschuss erklärt Daniela Wagner, Sprecherin für Bau- und Wohnungspolitik:

Der vorgelegte Gesetzentwurf gibt keine ausreichenden Antworten auf die enormen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen, die durch den Energieverbrauch im Gebäudebereich aufgeworfen werden. Auch ist eine Gesamtstrategie der Bundesregierung für die Energiewende im Gebäudebereich nicht erkennbar. Wir wollen mit Standards schon heute eine langfristige Perspektive geben, Transparenz herstellen und Energieverbrauch nachvollziehbar machen und Förderung stärken. So wollen wir Vertrauen schaffen und das Mietrecht sozial gerecht und klimafreundlich ausgestalten.

Die Stellungnahmen der anwesenden Verbandsvertreter der Wohnungswirtschaft verwundern und stellen die Energiewende im Gebäudebereich infrage. Für Teile der Wohnungswirtschaft ist diese jedenfalls kein wichtiges Thema. Sie gaben keine Antworten wie sie die Energiewende im Gebäudebereich ökologisch, ökonomisch und sozialverträglich umsetzen wollen. So werden die Mieterinnen und Mieter mit der Kostenfalle Heizung alleingelassen.

Das ist unverständlich, denn eine von uns in Auftrag gegebene Studie hat gezeigt, dass im Wärmemarkt allein für 12 Millionen deutsche Haushalte Heizöl mittlerweile zur Preisfalle geworden ist: In den vergangenen zehn Jahren haben sich die Heizölpreise in Deutschland um über 150 Prozent erhöht.

Hinweise der Vertreter auf Wirtschaftlichkeit und angebliche Zwangssanierungen sind in der Debatte nicht hilfreich, sondern reine Ablenkungsmanöver. Es wird weder das Wirtschaftlichkeitsgebot ausgehebelt, noch eine Zwangssanierung eingeführt. Hinsichtlich des Wirtschaftlichkeitsgebots werden bestehende Realitäten eingefordert. Das heißt: Ist eine Maßnahme nicht wirtschaftlich darstellbar, muss diese auch nicht durchgeführt werden. Unwirtschaftliche Maßnahmen, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen, werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Auch wird kein Eigentümer zur energetischen Sanierung gezwungen, da die Energieeinsparverordnung (EnEV) nur greift, wenn überhaupt und in einem bestimmten Umfang saniert wird.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. April 2013, Nr. 0296/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2013