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WIRTSCHAFT/2500: Anlegerschutz - Korrektur von Schäubles früheren Fehlern


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22. Mai 2014

Anlegerschutz: Korrektur von Schäubles früheren Fehlern



Zum heute vorgestellten Aktionsplan der Bundesregierung für Verbraucherschutz im Finanzmarkt erklären Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik, und Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik:

Finanzminister Schäuble hat den Anlegerschutz auf dem Grauen Kapitalmarkt in den zurückliegenden Jahren komplett verschlafen. Traurig ist, dass es immer erst Anlegerskandale wie die dramatischen Vorkommnisse bei Prokon bedarf, damit die Bundesregierung den Schutz der Kleinanlegerinnen und Kleinanleger ernst nimmt.

Es ist richtig, die Umgehungsmöglichkeiten für Anbieter von Graumarktprodukten einzuschränken, die Maximalhaltefrist von Verkaufsprospekten zu begrenzen und der Finanzaufsicht die Befugnisse zu geben, mit Werbeverboten und Vertriebsbeschränkungen gegen unseriöses und aggressives Verhalten von Anbietern auf dem Grauen Kapitalmarkt vorzugehen.

Unklar bleibt, wie die Finanzaufsicht die neuen anlegerschützenden Befugnisse in der Praxis umsetzen können wird. Denn von personellen Verbesserung für die Aufsicht ist nirgendwo die Rede. Wesentliche Regelungslücken belassen Schäuble und Maas zudem weiterhin.

Es ist eine Farce, dass der freie Vertrieb von Finanzanlagen immer noch von den Gewerbeaufsichtsämtern anstatt von der BaFin reguliert wird. Die detaillierteren Angaben über Anbieter und Emittenten, um etwa personelle Verflechtungen und Probleme der Wirtschaftlichkeit erkennen zu können, wird allenfalls Experten, aber kaum den Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern helfen. Dass sie im Direktvertrieb ein mit Warnhinweis versehenes Informationsblatt unterzeichnen sollen ist falsch verstandener Anlegerschutz - und führt dazu, lediglich den Vermittlern zur Haftungsfreizeichnung zu verhelfen.

Auf den ersten Blick erfreulich ist die Ankündigung zur Einsetzung eines Finanzmarktwächters, der als unabhängige Marktbeobachtung dringend notwendig ist. Den hat die Bundesregierung aber auch schon im Koalitionsvertrag versprochen und dennoch kein Geld im Haushalt für 2014 dafür bereitgestellt. Maas sollte nicht in die Fußstapfen seiner Vorgängerin Aigner treten und auch zum Ankündigungsminister werden.

Halbgare Regelungen gibt es schon genug. Es wäre an der Zeit, dass Schäuble und Maas Betrug und Abzocke der Verbraucherinnen auf dem Finanzmarkt einen echten Riegel vorschieben.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 22. Mai 2014, Nr. 0415-14
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2014