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WIRTSCHAFT/2766: 60 Jahre Kartellrecht - Jetzt fit für die digitale Zukunft machen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28. Juni 2017

60 Jahre Kartellrecht: Jetzt fit für die digitale Zukunft machen und den Verbraucherschutz stärken


Zum 60. Jahrestag des deutschen Kartellrechts erklärt Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik:

60 Jahre Kartellrecht - das ist ein Grund zu feiern. Aber es ist kein Grund, sich auf Bestehendem auszuruhen, wie das Union und SPD bei der 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) getan haben. Für die zentrale Herausforderung der digitalen Zeit ist das Kartellrecht nicht ausreichend gewappnet. Dafür muss es schleunigst fit gemacht werden.

Auf digitalen Märkten drohen neue Monopolisten, die komplette Märkte langfristig kontrollieren und das Prinzip des fairen Wettbewerbs außer Kraft setzen. Um dies zu verhindern, braucht es neue Regeln für digitale Märkte, unter anderem eine Verpflichtung zur Interoperabilität für digitale Plattformen. Dadurch ließen sich der Wettbewerb zwischen Anbietern ankurbeln und Monopole wirksam verhindern. Profitieren würden Verbraucher und Wettbewerber gleichermaßen.

Gleichzeitig muss das Kartellamt in Zukunft mehr Verantwortung für den Verbraucherschutz tragen. Das Kartellamt muss die Möglichkeit erhalten, auch bei Verstößen gegen Datenschutzrecht und AGB-Recht zu ermitteln. Denn mit Verstößen gegen diese Regeln erschleichen sich Konzerne illegal und illegitim enorme Wettbewerbsvorteile auf Kosten von Kunden und Wettbewerbern.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. Juni 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2017

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