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WIRTSCHAFT/2903: Wirtschaftsinteressen werden über Menschenrechte und Klimaschutz gestellt


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12. Februar 2020

Wirtschaftsinteressen werden über Menschenrechte und Klimaschutz gestellt


Zur Verabschiedung des Handels- und Investitionsabkommens zwischen der EU und Vietnam im Europäischen Parlament erklären Katharina Dröge, Sprecherin für Wirtschaftspolitik, und Uwe Kekeritz, Sprecher für Entwicklungspolitik:

Katharina Dröge, Sprecherin für Wirtschaftspolitik:

Mit dem heutigen Abschluss des Freihandelsabkommens mit Vietnam haben die EU und die Bundesregierung eine große Chance verpasst. Angesichts der schwierigen Menschenrechtssituation in Vietnam wäre es dringend notwendig gewesen, den Handelsvertrag mit starken und effektiv durchsetzbaren Menschenrechtsklauseln zu verbinden. Die Handelspolitik der EU und auch der Bundesregierung hat eine erhebliche Schieflage. Für wirtschaftliche Fragen gibt es einen zwischenstaatlichen Streitbeilegungsmechanismus mit effektiven Sanktionen. Sogar die hochproblematischen Investor-Staat-Schiedsgerichte soll es mit Vietnam wieder geben. Für Menschenrechte und Umweltschutz soll es hingegen nur unverbindliche Mechanismen geben. Auch der Pariser Klimavertra g ist trotz aller Beteuerungen nur schmückende Prosa, statt verbindlicher Kern des Vertrags. Mit diesem Abkommen werden wieder einmal Wirtschaftsinteressen über Menschenrechte und Klimaschutz gestellt. Eine bessere Handelspolitik ist dringend nötig.

Uwe Kekeritz, Sprecher für Entwicklungspolitik:

Das Handelsabkommen der EU mit Vietnam ist mehr Bremsklotz als Motor für eine nachhaltige Entwicklung. Statt neue Chancen für inklusives Wachstum zu eröffnen, schreibt es das Wirtschaftsmodell der verlängerten Werkbank fort. Trotz der wirtschaftlichen Erfolge Vietnams in den letzten Jahren leidet das Land unter enormer sozialer Ungleichheit und Armut. Die EU und Vietnam sind ungleiche Partner in diesem Deal. Es wäre zentral gewesen, dass Vietnam seinen Schutzinteressen als Entwicklungsland nachkommen darf. Beispielsweise darf das Handelsabkommen die Ernährungssouveränität des Landes nicht gefährden. Im Abkommen fehlt es zudem an handelspolitischen Maßnahmen, die eine diversifizierte Industrie un d Wertschöpfung befördern würden. Gleichzeitig sind die Verweise auf Menschenrechte reine Makulatur. Ein sanktionsbewährtes Nachhaltigkeitskapitel sucht man vergebens. Dabei ist die Menschenrechtslage verheerend. Arbeits- und Bürgerrechte und freie Meinungsäußerungen erfahren willkürliche Einschränkungen. Auf freien Handel statt auf freie Meinungsäußerung zu setzen ist ein Offenbarungseid.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Februar 2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2020

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