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WIRTSCHAFT/2915: Existenzminimum von Selbstständigen über Zuschüsse decken - Gang zum Jobcenter vermeiden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 8. April 2020

Existenzminimum von Selbstständigen über Zuschüsse decken - Gang zum Jobcenter vermeiden


Aus Anlass der Telefonkonferenz des Wirtschaftsausschusses, in der das BMWI ALG II als einzigen Weg für die Existenzsicherung für Soloselbstständige benannt hat, erklärt Claudia Müller, Mittelstandsbeauftragte:

Die Soforthilfen für Soloselbstständige erweisen sich für viele Selbstständige als große Enttäuschung. Ein Existenzminimum von 1180 Euro pro Monat, dies entspricht dem Pfändungsfreibetrag, sollte bei den Soforthilfen unbedingt angerechnet werden können. Das spart unnötige Bürokratie, denn der Umweg über die Beantragung von ALG II ist kompliziert und bindet viele Ressourcen. Der Bund ist jetzt gefordert schnell zu handeln, um Selbstständige, Jobcenter und Kommunen zu unterstützen. Leider sieht die Bundesregierung hier scheinbar keinen Handlungsbedarf, obwohl es im jetzigen System bereits große Ungerechtigkeiten gibt. Während einem alleinstehenden Soloselbstständigen die gesamten Mietkosten, egal in welcher Höhe, übernommen werden, wird bei einer ver heirateten, freiberuflichen Dozentin das Partnereinkommen angerechnet. Diese Ungleichbehandlung bestraft Partnerschaften und Wohngemeinschaften und führt zu mehr Bürokratie. Hier muss dringend gegengesteuert werden.

Hintergrund:

Die Anrechenbarkeit eines Unternehmereinkommens könnte einfach in die Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern über die Verwendung der Zuschüsse eingefügt werden. Dies würde Kommunen bei den Kosten der Unterkunft entlasten und Jobcenter bei der Bearbeitung von ALG II-Anträgen. Selbstständige hätten trotzdem weiterhin die Wahl, entweder ALG II zu beantragen, damit die Kosten der Unterkunft und der Krankenversicherung getragen werden oder sich über die Zuschüsse ein Unternehmereinkommen auszuzahlen. Damit würden zum Beispiel die Prüfung der Einkommen der Lebenspartnerinnen und -partner wegfallen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. April 2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. April 2020

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