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ARBEIT/643: EU-Kommission muss bei betrieblicher Altersversorgung den Worten Taten folgen zu lassen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 9. Februar 2012

EU-Kommission muss bei betrieblicher Altersversorgung den Worten Taten folgen zu lassen

Künftig genaue und strikte Vorgaben für Unternehmen


Im Weißbuch zur Rente, das in der kommenden Woche von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden soll, wird auch eine Neufassung der sogenannten Pensionsfondsrichtlinie angekündigt. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe, Peter Weiß:

"Die Pläne der Kommission, die strengen Solvency-II-Eigenkapitalvorschriften im Rahmen einer Pensionsfondsrichtlinie auf die betriebliche Alterssicherungssysteme zu übertragen, sind in der Sache nicht gerechtfertigt. Zudem besteht die Gefahr, dass das deutsche System der betrieblichen Altersversorgung empfindlich geschädigt wird. Die jüngste Aussage von EU- Binnenmarktkommissar Michel Barnier, dass für Pensionsfonds auch andere als die in Solvency II geforderten Eigenkapitalstandards in Frage kommen, sind daher sehr zu begrüßen. Nur müssen diesen Worten im Weißbuch auch Taten folgen.

Mit Solvency II will die EU verhindern, dass Versicherer, die zahlungsunfähig sind, ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden und Geschädigten nicht mehr erfüllen können. Deshalb soll es für die Unternehmen künftig genaue und strikte Vorgaben zu Eigenkapitalunterlegung, Risikomanagement und Berichtspflichten geben. Wendet man diese Vorgaben auch auf die Pensionskassen der Unternehmen an, so würden auf unsere Unternehmen geschätzte 35 bis 40 Millionen Zusatzkosten zukommen - Kapital, das dann gebunden wäre. Die Folge wäre, dass Unternehmen aus der betrieblichen Altersvorsorge aussteigen, weil sie die geforderten Kapitalrücklagen überhaupt nicht aufbringen können. Davon wäre die Altersvorsorge von bis zu sieben Millionen deutschen Arbeitnehmern betroffen.

Die - auch der EU-Kommission bekannte - Besonderheit des deutschen Systems ist, dass bei der betrieblichen Altersversorgung bereits eine doppelte Absicherung gegen Insolvenz besteht. Einerseits haften die Arbeitgeber auch dann auf Erfüllung, wenn eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds die Rentenzahlungen nicht oder nicht vollständig erbringen kann. Fällt der Arbeitgeber aus, sorgt der Pensionssicherungsverein (PSV) dafür, dass die Betriebsrenten gezahlt werden. Außerdem gewährleisten verschiedene Schutzvorschriften des Betriebsrentengesetzes, dass der Arbeitnehmer als ?Verbraucher? nicht übervorteilt wird und die Betriebsrente garantiert erhält.

Über 65 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland bauen derzeit über das System der betrieblichen Altersversorgung zusätzliche Rentenansprüche auf. Wir wollen diese betriebliche Säule der Altersvorsorge noch weiter ausbauen. Deshalb werden wir allen Überlegungen mit Entschiedenheit entgegentreten, die das erfolgreiche System der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland durch Überregulierung ruinieren könnten.

Auch der mehrmals gescheiterte Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Portabilitätsrichtlinie darf nicht wieder auf den Tisch kommen. Die Bereitschaft von Betrieben, die Betriebsrenten durch eigene Beiträge aufzubessern, dürfte ansonsten sinken."


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2012