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ARBEIT/742: Pflegeberuf nur bei fairer Bezahlung attraktiv


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. Oktober 2014

Pflegeberuf nur bei fairer Bezahlung attraktiv

Pflegekassen müssen Tariflöhne finanzieren



Die Koalitionsfraktionen haben heute ihre Änderungsanträge zum Entwurf eines Pflegestärkungsgesetzes in die Ausschussberatungen eingebracht. Danach kann eine tarifliche Vergütung von Pflegekräften in Pflegesatzverhandlungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden kann. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

"Das Pflegestärkungsgesetz bringt nicht nur Verbesserungen für Pflegebedürftige. Es stellt zugleich sicher, dass Heimträger ihre Pflegekräfte nach den vereinbarten Tarifverträgen vergüten können, ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben. In kircheneigenen Arbeitsrechtsregelungen festgelegte Vergütungen, wie sie etwa in Einrichtungen der Caritas oder Diakonie gewährt werden, werden analog behandelt.

Damit nicht Heimträger in ihren Verhandlungen mit den Pflegekassen Tariflöhne geltend machen, ihre Beschäftigten tatsächlich jedoch niedriger bezahlen können, kann von diesen künftig ein Nachweis über die tatsächliche Vergütung verlangt werden. Es darf nicht sein, dass von den Pflegeklassen refinanzierte Vergütungen nicht bei den Pflegekräften ankommen. So würde das Ziel verfehlt, den Beruf attraktiver zu machen. Zugleich würde eine Schieflage im Wettbewerb entstehen - zum Nachteil von Einrichtungen, die tatsächlich Tariflöhne bezahlen. Begünstigt würden insbesondere Heime, die wenig Wert auf kompetentes Personal legen.

Die Unionsfraktion hat frühzeitig erkannt, dass eine qualitativ hochwertige Pflege im Alltag der Bürgerinnen und Bürger wachsende Bedeutung erlangt - bedingt nicht zuletzt durch die demografische Entwicklung. Deshalb haben wir hier einen unserer politischen Schwerpunkte gesetzt. Nur ein attraktives Berufsbild 'Altenpflege' kann gewährleisten, dass künftig die benötigten Pflegekräfte zur Verfügung stehen, mit denen die gewünschten Standards gewährleistet werden können. Und hierzu gehört auch eine angemessene Vergütung."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2014