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ARBEIT/824: Beschäftigung von Saisonarbeitskräften wird einfacher


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 18. Oktober 2018

Beschäftigung von Saisonarbeitskräften wird einfacher


Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag, 18. Oktober, in 1. Lesung über das Qualifizierungschancengesetz beraten. Hierzu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

"Der Weg für eine dauerhafte Befreiung von Sozialabgaben für die ersten 70 Tage kurzfristig Beschäftigter ist frei. Durch das Qualifizierungschancengesetz, das heute im Deutschen Bundestag beraten wurde, wird die bisherige Übergangsregelung für kurzfristig Beschäftigte in eine dauerhafte Regelung umgewandelt. Damit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr sozialversicherungsfrei beschäftigt werden.

Insbesondere für die Saisonarbeitskräfte in Landwirtschaft oder Tourismus, die Gastronomie und das Hotelgewerbe bedeutet diese wichtige Regelung, die die CDU/CSU-Bundestagsfraktion durchgesetzt hat, eine enorme bürokratische Entlastung."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Oktober 2018

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