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AUSSEN/1237: Entwicklungszusammenarbeit mit Ägypten auf den Prüfstand stellen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 7. Juni 2013

Entwicklungszusammenarbeit mit Ägypten auf den Prüfstand stellen

Mangelnde rechtstaatliche Basis



In Kairo wurden in dieser Woche Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Ägypten zu Geld- und Haftstrafen verurteilt. Zu den politischen Konsequenzen des Urteils erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Ruck:

"Die Bundesrepublik Deutschland hatte sich von den freien Wahlen in Ägypten im letzten Jahr eine Stärkung von Freiheit und Teilhabe der Bevölkerung an Entscheidungsprozessen versprochen. Eine solche Entwicklung im bevölkerungsreichsten Land der arabischen Welt wäre ein positives Signal für andere Länder gewesen. Das rechtstaatlich äußerst fragwürdige Verfahren und sein Ausgang gegen ausländische Nichtregierungsorganisationen wie die Konrad-Adenauer-Stiftung und ihre Mitarbeiter weist aber in die andere Richtung. Das Urteil steht für mehr Unfreiheit und für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft.

Wir können hier nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Die mangelnde rechtstaatliche Basis lässt erhebliche Zweifel aufkommen, ob die Entwicklungspolitik ihre zentralen Ziele einer Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Menschen in Ägypten noch erreichen kann.

Deutschland sollte vor dem Hintergrund dieser Verschlechterung der Rahmenbedingungen für eine wirksame Entwicklungspolitik ernsthaft prüfen, in welchem Umfang und mit welchen örtlichen Partnern die staatliche Entwicklungszusammenarbeit fortgeführt werden kann. Ein "Weiter so" darf es nicht geben, wenn Menschen von Unfreiheit und Willkür bedroht sind."

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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2013