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AUSSEN/1257: Ukraine darf Freilassung Julia Timoschenkos nicht weiter verzögern


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 1. August 2013

Ukraine darf Freilassung Julia Timoschenkos nicht weiter verzögern

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte



Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall der inhaftierten ehemaligen Ministerpräsidentin Julia Timoschenko ist nun rechtskräftig. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach:

"Julia Timoschenko muss endlich frei gelassen werden. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) im Fall der inhaftierten ehemaligen ukrainischen Ministerpräsidentin ist nun rechtskräftig und unverzüglich umzusetzen. Die Richter stellten die Willkür der Inhaftierung Julia Timoschenkos fest.

Die Inhaftierung Julia Timoschenkos ist politisch motiviert, die Anordnung ihrer Untersuchungshaft im August 2011 entbehrt rechtstaatlichen Grundsätzen. Die ukrainische Justiz wurde auch im Fall Julia Timoschenkos zum Handlanger der Politik Viktor Janukowitschs. Gegen das nun rechtskräftige Urteil des EGMR hat die Ukraine keinen Widerspruch eingelegt.

Bereits im Juli 2012 verurteilte das Straßburger Gericht die ukrainische Justizwillkür im Fall des früheren Innenministers Juri Luzenko als ungesetzlich. Er ist seit April dieses Jahres nun endlich frei.

Die Bundesregierung bemüht sich intensiv darum, Julia Timoschenko eine dringend notwendige medizinische Behandlung ihres Rückenleidens in Deutschland zu ermöglichen. Doch die ukrainische Regierung zeigt sich nicht bereit, die Oppositionsführerin ausreisen zu lassen.

Julia Timoschenko verfolgte in ihrer Amtszeit als Ministerpräsidentin der Ukraine die Ziele der "Orangen Revolution", der Demokratisierung ihres Landes, dem Kampf gegen die weit verbreitete Korruption und der Annäherung der Ukraine an die Europäische Union, mit ganzer Kraft. Präsidenten Viktor Janukowitsch will die in der Ukraine beliebte Oppositionsführerin Julia Timoschenko, seine größte politische Widersacherin, mundtot machen und deshalb nicht in die Freiheit entlassen. Doch der internationale Druck auf die ukrainische Regierung wächst.

Das strafrechtliche Vorgehen gegen Julia Timoschenko und andere Oppositionspolitiker des Landes erfolgte ohne Einhaltung internationaler Standards für ein faires, transparentes und unabhängiges Gerichtsverfahren. Das ist mit unseren europäischen Werten unvereinbar.

Die Europäische Union muss vor diesem Hintergrund weiterhin auf die Freilassung Julia Timoschenkos beharren, nicht nur um eine Unterschrift zum von der Ukraine angestrebten Assoziierungsabkommen leisten zu können."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. August 2013