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AUSSEN/1592: Anti-Terror-Gesetze schränken auch Religionsfreiheit in Russland ein


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 20. Juli 2016

Anti-Terror-Gesetze schränken auch Religionsfreiheit in Russland ein

Gesetzesänderung verstößt gegen Menschenrechte


Am heutigen Mittwoch tritt in Russland ein Gesetzespaket in Kraft, mit dem auch die Religionsausübung stark einschränkt wird. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach, und der zuständige Berichterstatter, Frank Heinrich:

"Es ist höchst bedenklich, wie die Religionsfreiheit in Russland ab heute einschränkt wird. So verbietet das geänderte Religionsgesetz unter anderem die Missionstätigkeit außerhalb von Kirchengebäuden. Zudem benötigt jeder, der an einer religiösen Veranstaltung teilnimmt und öffentlich den Glauben bezeugen will, eine Erlaubnis, die er nur über eine registrierte religiöse Organisation erhält. Das Verbot, über den Glauben zu sprechen, gilt für private Grundstücke und Gebäude sowie im Internet. Ausländer, die gegen das Gesetz verstoßen, sollen ausgewiesen werden. Inländern drohen hohe Geldstrafen.

Die neuen Regelungen betreffen beispielsweise die Mitglieder evangelikaler Gemeinden, die sich bislang meist vergeblich um die Zuteilung von Grundstücken zum Bau von offiziellen Kirchen bemühen oder auch einen erheblichen Teil der Baptistengemeinden, die sich dazu entschlossen haben, ohne staatliche Registrierung zu wirken.

Diese Änderungen schaffen ungerechtfertigte und exzessive Einschränkungen der Gewissensfreiheit von Gläubigen aller Religionen, verletzen das grundlegende Verfassungsprinzip der Nichteinmischung des Staates in die internen Regelungen der Religionsgemeinschaften und verstoßen gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Russlands. Deshalb bleibt zu hoffen, dass das Gesetz vor dem Russischen Verfassungsgerichtshof keinen Bestand haben wird."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juli 2016

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