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AUSSEN/1758: Kampf gegen Menschenhandel verstärken


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. Juli 2018

Kampf gegen Menschenhandel verstärken

Internationale Aufmerksamkeit auf Menschenrechte der Betroffenen richten


Am 30. Juli 2018 findet der fünfte Internationale Tag gegen Menschenhandel statt. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Brand:

"Am Internationalen Tag gegen Menschenhandel gilt unsere Aufmerksamkeit in erster Linie den Betroffenen. Die Bekämpfung von Menschenhandel muss auf einem Ansatz beruhen, der Prävention, Schutz der Opfer und Strafverfolgung der Täter miteinander verzahnt.

Das mit gravierenden Menschenrechtsverletzungen einhergehende Verbrechen des Menschenhandels muss auch aufgrund der hohen und immer weiter steigenden Flüchtlingszahlen weltweit verstärkt und entschlossen bekämpft werden. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) registriert aktuell 68,5 Millionen Menschen auf der Flucht.

Nach Angaben des UNHCR sind weltweit über 200 Millionen Menschen Opfer von Menschenhändlern. Über zwei Drittel von ihnen werden in die Prostitution gezwungen und ihrer Menschenrechte beraubt. 70 Prozent der gehandelten Menschen sind Frauen und Kinder. Betroffene von Menschenhandel werden ebenfalls zur Zwangsarbeit gezwungen und ihre Arbeitskraft ausgebeutet. Dabei ist die Ausbeutung Minderjähriger in beiden Bereichen besonders perfide.

Dieses Verbrechen ist für die Täter besonders einträglich. Der zu erzielende Profit mit der 'Ware Mensch' ist höher als der mit illegalem Drogen- und Waffenhandel. Zudem sind die Opfer dieses perfiden Geschäfts immer von Neuem ausbeutbar. Mit falschen Versprechungen werden die Betroffenen in Zwangsverhältnisse gebracht, denen sie kaum entkommen können. Gelingt ihnen die Befreiung, bleiben sie oft ein Leben lang mit schwersten Traumatisierung zurück.

In Deutschland blicken wir im Oktober auf das seit zwei Jahren in Kraft befindliche Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer zurück. Über 150 Staaten haben Menschenhandel inzwischen ebenfalls unter Strafe gestellt. Menschenhändler und Schleuser agieren mit ihrem schmutzigen Geschäft über Grenzen und Kontinente hinweg. Ihnen das Handwerk zu legen bleibt eine Herausforderung für die internationale Staatengemeinschaft."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Juli 2018

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