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BILDUNG/1031: Berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. Juni 2019

Berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig

Berufsbildungsgesetz setzt die richtigen Schwerpunkte


Am heutigen Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung die Novelle des Berufsbildungsgesetzes beraten. Hierzu erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Albert Rupprecht, und der zuständige Berichterstatter, Stephan Albani:

Albert Rupprecht: "Die Stärkung der beruflichen Bildung ist für uns als Unionsfraktion ein Dauerthema, das wir bereits im Koalitionsvertrag als Schwerpunkt angelegt haben. Dabei lassen wir uns von der Maxime der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung leiten. Unser klares Ziel ist, dass wieder mehr Menschen die hervorragenden Chancen unseres Bildungssystems in seiner ganzen Vielfalt nutzen. Jeder soll den für seine Talente passenden Bildungsweg einschlagen können. Wir werden anhand dieser Maßstäbe im parlamentarischen Verfahren die Novelle intensiv beraten und prüfen, wie sie zu einer qualitativen Verbesserung für Auszubildende, Unternehmen und Ausbilder bestmöglich beitragen kann."

Stephan Albani: "Die Modernisierung der beruflichen Bildung hat für uns Priorität. Wir freuen uns daher auf die Beratung der von der Bundesregierung vorgelegten Novelle und ihrer Verbesserungsvorschläge. Unser Ziel ist und bleibt die Stärkung der Beruflichen Bildung.

Es war ein richtiger Schritt von Bundesministerin Anja Karliczek, dass sie, nach dem die Tarifpartner bisher keine allgemeine Regelung zu einer Mindestausbildungsvergütung treffen konnten, einen Kompromiss zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften herbeigeführt und im Gesetzentwurf berücksichtigt hat. Zugleich wird Tarifverträgen gegenüber der Mindestausbildungsvergütung weiterhin Vorrang gewährt.

Wichtig ist uns, dass renommierte Abschlüsse, wie der Meister, unverändert erhalten bleiben. Gleichzeitig brauchen wir aber eine internationale Vergleichbarkeit für die beruflichen Abschlüsse. Deswegen ist es angemessen, ergänzende Bezeichnungen einzuführen, die zugleich Ausdruck von Gleichwertigkeit sind."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2019

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