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FINANZEN/1279: Befugnisse des Zolls bei Ermittlungen gestärkt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 18. Dezember 2019

Befugnisse des Zolls bei Ermittlungen gestärkt

Gesetzesnovelle schafft Rechtssicherheit


Der Finanzausschuss hat das Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes beschlossen. Hierzu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter, Thomas de Maizière:

"Die heute im Finanzausschuss beschlossene Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes stärkt die Sicherheit in unserem Land. Es ist ein rundum gelungenes Gesetz für den Zoll - ein fester Bestandteil der deutschen Sicherheitsarchitektur.

Einerseits wird der Zollfahndungsdienst mit notwendigen zusätzlichen Befugnissen ausgestattet, die dem Bundeskriminalamt (BKA) gleichwertig sind. Er besitzt nun die gleichen rechtlichen Möglichkeiten wie das BKA, mit dem er gemeinsame Ermittlungsgruppen bildet. So können nun auch verdeckte Ermittler nicht erst zur Strafverfolgung, sondern bereits zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden. Außerdem wurden die Befugnisse an das digitale Zeitalter angepasst. Zollbeamte dürfen im Internet nun das, was sie schon längst auf der Straße können.

Andererseits wird mit dem neuen Gesetz die Aufgabenverteilung des Zollfahndungsdienstes neu strukturiert. Diese bildet nun einen übersichtlichen Rahmen für die Arbeit von Zollfahndungsdienst und Zollkriminalamt.

Notwendig geworden war die Überarbeitung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und durch eine EU-Richtlinie."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2019

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