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GESUNDHEIT/633: Bundesrat darf Verbesserungen in der Gesundheitsvorsorge nicht verhindern


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. September 2013

Bundesrat darf Verbesserungen in der Gesundheitsvorsorge nicht verhindern

Beratung zum Gesetz zur Förderung der Prävention morgen



Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am morgigen Freitag das Gesetz zur Förderung der Prävention beraten. Es gilt als wahrscheinlich, dass die rot-rot-grün regierten Bundesländer es verhindern. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer, und der gesundheitspolitische Sprecher Jens Spahn:

"Wir appellieren an die Bundesländer, auf ihrer morgigen Sitzung dem Gesetz zur Förderung der Prävention im Gesundheitswesen zuzustimmen. Das Gesetz sieht eine Anhebung der Ausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen für Vorbeugung und Gesundheitsförderung auf rund 500 Millionen Euro vor.

Ziel dieses Gesetzes ist es, dass die Krankenkassen für ihre Versicherten mehr Geld für Prävention und Früherkennung von Krankheiten aufwenden. Mit dem Geld helfen sie ihren Versicherten, einen gesundheitsförderlichen Lebensstil zu entwickeln und so gesundheitliche Risiken - und damit verbundenes Leid - zu verringern. Der Stärkung der Gesundheitskompetenz und Gesundheitsvorsorge kommt auch angesichts der demografischen Entwicklung eine herausgehobene Bedeutung zu. Wenn Menschen auch im Alter gesund bleiben können, steigert dies ihre Lebensqualität. Dieser Ansatz darf nicht aus rein wahltaktischen Überlegungen heraus scheitern.

Die beabsichtigte Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die überwiegend SPD-geführten Bundesländer wäre das falsche Zeichen. Wenn wir an den Anfangspunkt der Diskussion zurückgehen müssten, ginge dies zu Lasten der Versorgung der Versicherten und der Zukunftsfestigkeit des Gesundheitssystems."

Hintergrund:
Das Gesetz zur Förderung der Prävention wurde am 27. Juni 2013 im Bundestag beschlossen. Es sieht neben einer Steigerung der Kassenausgaben auf 500 Millionen Euro die Einrichtung einer Präventionskonferenz vor, an der alle im Gesundheitswesen vertretenen Akteure beteiligt sind. Sie soll die einzelnen Maßnahmen zur Prävention auf Bundes- und Länderebene besser koordinieren. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Prävention in den Lebenswelten - also an Schulen oder in sozialen Brennpunkten - und die Gesundheitsförderung in den Betrieben gelegt. Die Qualität von Vorsorgemaßnahmen soll verbessert und gesichert werden.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. September 2013