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GESUNDHEIT/650: Keine umfassenden Krankenversicherungsleistungen für Asylbewerber einführen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 2. Juli 2015

Keine umfassenden GKV-Leistungen für Asylbewerber einführen

Antrag der Linken setzt falsche Anreize


Die Fraktion "Die Linke" fordert, dass die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und übergangsweise die Ausgabe der Gesundheitskarte auf alle Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz ausgeweitet werden. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein:

"Die Unionsfraktion lehnt Pläne der Linken ab, eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für alle Asylbewerber einzuführen. Solche Maßnahmen wären eine Leistungsausweitung und würden weitere Anreize für das Stellen von Asylanträgen setzten. Da gemäß dem Antrag der Linken gleichzeitig nur geringfügige Beiträge entrichtet werden sollen, würde das zusätzliche Kosten für die Solidargemeinschaft der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bedeuten.

Aktuell wird nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Vergleich zur GKV ein abgesenktes Leistungsniveau gewährt. Der Leistungsumfang stellt auf die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen ab. Asylbewerber müssen sich im Regelfall vor der Behandlung an den örtlichen Leistungsträger wenden, der dann über ihren Antrag entscheidet.

Erhielten Asylbewerber die elektronische Gesundheitskarte und in einem weiteren Schritt die uneingeschränkte Pflicht-Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, entfiele dieses Antrags- bzw. Bewilligungserfordernis. Stattdessen bestünde ein umfassender Leistungsanspruch, der einen weiteren Anreiz für ausschließlich sozial und wirtschaftlich motivierte und letztlich unbegründete Asylanträge in Deutschland bedeuten würde - ein problematisches Signal.

Aus Sicht der Unionsfraktion muss sichergestellt bleiben, dass Kosten der Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern nicht auf die Solidargemeinschaft der Beitragszahler in der GKV abgewälzt werden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Krankenkassen seit 2015 bereits kassenindividuelle und auf Versichertenseite einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, wäre sonst mit beträchtlichen Akzeptanzproblemen der Beitragszahler zu rechnen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2015

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