Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Januar 2017
Wir stärken die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung
Spitzenverbände müssen Entscheidungen transparenter machen
Der Bundestag wird heute in 2./3. Lesung das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz beschließen. Dazu erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk, und der zuständige Berichterstatter Reiner Meier:
Maria Michalk: "Die Selbstverwaltung ist die tragende Säule der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist absolut wichtig für die medizinische Versorgung. Damit sie reibungslos funktioniert, haben wir sowohl die interne als auch die externe Kontrolle ihrer Organisationen - des GKV-Spitzenverbandes, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Krankenhausgesellschaft sowie des Bundesausschusses - ausgebaut.
Im parlamentarischen Beratungsprozess wurden eine Reihe von Veränderungen am Gesetzesentwurf vorgenommen. Dazu gehören die Regelung über zulässige Höhen von Betriebsmitteln und Rücklagen bei der KBV, die Präzisierung für die Veranlassung von entsandten Personen zur Beratung der Körperschaften, die Bestimmung des Zeitpunktes namentlicher Abstimmungen und die Klarstellung zur Parität bei den Wahlen in der KBV."
Reiner Meier: "Die Rahmenbedingungen werden für alle
Körperschaften der Selbstverwaltung im Sinne von Transparenz und
Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen weiterentwickelt. Denn
jegliches Fehlverhalten der Akteure untergräbt das Vertrauen in die
Selbstverwaltung - unabhängig davon, wer sie begeht. Eine reine Lex
KBV wäre hingegen kontraproduktiv gewesen.
Weiterhin wird die Rechtsaufsicht ausgebaut und von der Fachaufsicht klar abgegrenzt. Mit der Einführung einer regelmäßigen Berichtspflicht des Bundesministeriums für Gesundheit über seine aufsichtliche Tätigkeit an den Ausschuss für Gesundheit werden die Rechte des Parlaments gestärkt und die Aufsicht wird transparenter. Die Selbstverwaltung ist und bleibt für uns das prägende Strukturmerkmal der Sozialversicherung."
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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Januar 2017
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