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GESUNDHEIT/738: Kontrolle über die Pandemie durch breite Testung


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 13. Mai 2020

Kontrolle über die Pandemie durch breite Testung

Wir stärken den öffentlichen Gesundheitsdienst


Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschließen. Dazu erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin, Karin Maag:

"Mit dem zweiten Bevölkerungsschutzgesetz entwickeln wir das Infektionsschutzgesetz weiter und stärken den öffentlichen Gesundheitsdienst. Der Bund investiert 50 Mio. Euro in die digitale Ausstattung jedes der rund 375 Gesundheitsämter, um den Informationsfluss zeitnah durch ein elektronisches Melde- und Informationssystem zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Meldungen umfassen zukünftig noch genauere Angaben und müssen innerhalb von 24 Stunden erfolgen, damit wir verlässliche Informationen erhalten und Entscheidungen anhand eines genauen Lagebildes getroffen werden können.

Der öffentliche Gesundheitsdienst ist der zentrale Schlüssel, um das Infektionsgeschehen zu überwachen und fortlaufend regionale Schutzmaßnahmen zu prüfen. Die beschlossenen Lockerungen können nur Bestand haben, wenn der Gesundheitsschutz der Bevölkerung sichergestellt und die Weiterverbreitung des Virus unter Kontrolle bleibt. Zu dieser Strategie gehört die Ausweitung von Tests, auch wenn keine Symptome vorliegen. Die bestehenden Laborkapazitäten zur Auswertung von über einer Million Proben pro Woche ermöglichen uns eine breite Testung, die zukünftig über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden - auch wenn sie vom öffentlichen Gesundheitsdienst angeordnet sind. Zur Stabilisierung des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung sollen die Kosten mittelfristig aus Mitteln des Bundeshaushalts refinanziert werden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2020

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