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INNEN/2588: Generelle doppelte Staatsangehörigkeit führt in die Irre


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 24. Juni 2012

Generelle doppelte Staatsangehörigkeit führt in die Irre

Studie des Bundesinnenministeriums



Das Bundesinnenministerium hat am Freitag eine Studie über Erfahrungen mit der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht vorgestellt. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagesfraktion, Günter Krings:

"Wenn sich die große Mehrheit der jungen Menschen bereits weit vor ihrem 23. Geburtstag entscheidet und nahezu alle die deutsche Staatsangehörigkeit wählen, beweist das, wie gut die jetzige Regelung wirkt. Unser Ziel ist es, dass sich so viele junge Doppelstaatler wie möglich für die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden.

In vielen Großstädten haben bereits mehr als die Hälfte der Neugeborenen ausländische Wurzeln. Wir wollen diese Menschen dauerhaft für unser Land gewinnen. Wir wollen aber keine nachwachsende Generation, in der gespaltene Loyalitäten zur Regel werden. Eine generelle doppelte Staatsangehörigkeit würde deshalb in die Irre führen. Von unseren jungen Mitbürgern bis zum 23. Geburtstag eine Entscheidung zu verlangen, halten wir für zumutbar.

Die beeindruckenden Zahlen des Berichts zeigen, wie richtig es war, dass die Union bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 1999 den rot-grünen Irrweg des Multikulti gestoppt und der Vernunft zum Sieg verholfen hat."

Hintergrund:
Laut der Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge haben sich 88 Prozent derjenigen, die bereits eine Optionsentscheidung getroffen haben, für die deutsche Staatsangehörigkeit votiert.

Weiterführende Links:
Pressemitteilung des BMI
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/mitMarginalspalte/06/optionsmodell.html

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2012