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INNEN/2880: Kindergeld ist keine europäische Sozialhilfe


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 1. Juli 2014

Kindergeld ist keine europäische Sozialhilfe

Kindergeldbezug darf nicht Anreiz für Migration innerhalb der EU sein



Die Bundesregierung erarbeitet derzeit den Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses zu "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten". Dazu erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer, und die für Grundsatzfragen der Migration zuständige Berichterstatterin, Andrea Lindholz:

Stephan Mayer: "Das Kindergeld ist keine europäische Sozialhilfe, sondern dient alleine der Sicherung des Existenzminimums in Deutschland. Aus diesem Grund hat die CDU/CSU Fraktion auf der Einsetzung des Staatssekretärsausschusses bestanden und hält eine Regelung zum Kindergeldbezug für unerlässlich."

Andrea Lindholz: "Die Anreize für EU-Ausländer, Kindergeld in Deutschland zu beantragen, müssen dringend minimiert werden.

Wir halten es für richtig, die Höhe des Kindergeldes an den dauerhaften Wohnort des Kindes anzupassen. So hat ein Kind in Rumänien beispielsweise einen Anspruch auf neun Euro Kindergeld. Lebt aber ein Elternteil in Deutschland, bekommt das Kind 184 Euro Kindergeld, obwohl das durchschnittliche Nettogehalt in Rumänien nur rund 380 Euro beträgt. Das ist nicht nachvollziehbar. Im Unterhaltsrecht gibt es bereits eine Abstufung entsprechend den Lebenshaltungskosten am ständigen Wohnort. Eine solche Abstufung bei der Höhe des Kindergeldes wäre die beste Lösung, um Fehlanreize und Missbrauch zu verhindern."


Hintergrund:

Das Bundesfinanzministerium rechnet mit Mehrkosten von rund zwei Milliarden Euro durch Kindergeldanträge von EU-Ausländern bis 2020. Aufgrund der Antragsflut muss das Personal in den zuständigen Familienkassen verdoppelt werden. Allein die Kosten für die zusätzlichen Mitarbeiter belaufen sich auf 3,3 Millionen Euro pro Jahr. Derzeit liegen rund 30.000 Kindergeldanträge - vor allem von Saisonarbeitern aus EU-Staaten - vor, die abgearbeitet werden müssen.

Die Bundesregierung erarbeitet derzeit den Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses zur Armutsmigration. Die gesetzliche Umsetzung der Vorschläge des Staatssekretärsausschusses befindet sich ebenfalls in der Vorbereitung.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2014