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INNEN/3484: Für einen Datenschutz mit Augenmaß


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Juni 2019

Für einen Datenschutz mit Augenmaß

Weitere Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutzgrundverordnung genutzt, um unverhältnismäßige Belastungen für kleinere Unternehmen und Vereine abzustellen


Am morgigen Donnerstag wird in zweiter und dritter Lesung das Zweite Datenschutzanpassungsgesetz beschlossen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Mathias Middelberg:

"Mit dem Zweiten Datenschutzanpassungsgesetz nehmen wir einen weiteren Schritt zur Implementierung der Datenschutzgrundverordnung vor. Diese gilt zwar seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar. Gleichwohl war es erforderlich, unser bisheriges, in einer Vielzahl von Gesetzen niedergelegtes, nationales Datenschutzrecht anzupassen.

Wir haben die parlamentarischen Beratungen genutzt, um drei wesentlichen Anliegen, die insbesondere seitens der Wirtschaft und des Mittelstandes an uns herangetragen wurden, Rechnung zu tragen.

So erleichtern wir die Voraussetzungen, unter denen im Beschäftigungsverhältnis eine Einwilligung vom Arbeitgeber eingeholt werden kann. Diese kann künftig auch elektronisch erfolgen, das bisherige Schriftformerfordernis entfällt. Dies entspricht auch dem Ziel des Koalitionsvertrages, alle Gesetze auf ihre Digitaltauglichkeit hin zu überprüfen.

Darüber hinaus war es uns als Union ein wichtiges Anliegen, unverhältnismäßige Belastungen zu verringern, die durch das Erfordernis eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten insbesondere für kleinere Unternehmen und Betriebe, aber auch Vereine entstehen. Während nach geltendem Recht eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht, wenn dort in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, wird dies künftig erst ab zwanzig Beschäftigten gelten. 90 Prozent unserer Unternehmen und Handwerkbetriebe müssen damit keinen Datenschutzbeauftragten mehr bestellen.

Ein weiteres wichtiges Thema war die Frage von Abmahnungen wegen datenschutzrechtlicher Verstöße. Dies wird in Kürze in einem gesonderten Gesetzgebungsvorhaben mit dem Ziel, ungerechtfertigte Abmahnungen zu verhindern, geregelt.

Wir werden auch künftig für einen Datenschutz mit Augenmaß eintreten."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2019

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