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INNEN/3570: Gottesdienste unter Hygienemaßnahmen zulassen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 16. April 2020

Gottesdienste unter Hygienemaßnahmen zulassen

Eine Quelle von Hoffnung und Kraft in schwierigen Zeiten


Im Zusammenhang mit ersten vorsichtigen Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird auch über die Zulässigkeit der Feier von Gottesdiensten in Kirchen, Moscheen oder Synagogen diskutiert. Dazu erklärt der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe:

"In Gemeinschaft gefeierte Gottesdienste sind wesentlicher Ausdruck der Religionsfreiheit und für viele Gläubige Quelle von Hoffnung und Kraft in schwierigen Zeiten. Sie tun den Gläubigen und damit auch unserem Land gut!

Ich hoffe sehr, dass die Gespräche zwischen den Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie den Verantwortlichen auf Länder- und Bundesebene zur Verständigung darüber führen werden, dass in Kirchen, Moscheen und Synagogen zeitnah wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden dürfen.

Selbstverständlich müssen im Vorfeld verbindliche Vorgaben zur Gewährleistung des Gesundheits- und Infektionsschutzes verabredet werden. Hier sind auch die Kirchen und Religionsgemeinschaften gefragt, konkrete Vorschläge zu machen, wie bei der Feier von Gottesdiensten auf die Einhaltung des Mindestabstands geachtet sowie die Möglichkeit der Handhygiene sichergestellt werden kann. Gegebenenfalls sollte auch das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Betracht gezogen werden."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Bürgerinformation: Telefon 030/227-555 50, Telefax 030/227-159 30
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Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2020

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