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INNEN/3611: Trotz Einigung - Das Antidiskriminierungsgesetz gehört abgeschafft


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 19. Juni 2020

Trotz Einigung: Das Antidiskriminierungsgesetz gehört abgeschafft


Die Innenminister der Länder haben sich im Streit um das Berliner Antidiskriminerungsgesetz geeinigt. Auf der Innenministerkonferenz in Erfurt hat Berlins Innensenator seine Zusage gegeben, dass Bereitschaftspolizisten, die aus anderen Bundesländern nach Berlin entsandt werden, von dem Gesetz ausgenommen sind. Dazu können Sie den Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, gern wie folgt zitieren:

"Das so genannte Antidiskriminierungsgesetz hat sich für die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung zu einer unfassbaren Blamage entwickelt. Nun muss der Innensenator seinen Innenministerkollegen schriftlich die Zusage geben, dass ihre in die Hauptstadt entsandten Einsatzkräfte nicht willkürlich von Verdächtigen belangt werden können. Auch wenn diese Vereinbarung zu begrüßen ist, weil sie Bundespolizisten sowie Kräfte aus anderen Bundesländern schützt, muss man eines feststellen: Rot-rot-grün hat hier einen unsäglichen Präzedenzfall geschaffen, der Berlins Polizisten und Landesbedienstete weiter unter Generalversacht stellt und die Beweislast umkehrt. Es bleibt dabei: Dieses Gesetz ist nichts anderes als in Schriftform gegossenes Misstrauen gegenüber unseren Einsatzkräften. Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz gehört abgeschafft."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2020

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