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KULTUR/601: Besserer Schutz von Kulturgütern


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 1. Juli 2015

Besserer Schutz von Kulturgütern

Kulturstaatsministerin legt ausgewogenen Gesetzentwurf vor


Anfang der Woche hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters den Referentenentwurf zur Novelle des Kulturgutschutzgesetzes vorgelegt. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz, und der zuständige Berichterstatter Ansgar Heveling:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Novellierung des Kulturgutschutzrechts. Der Gesetzentwurf von Kulturstaatsministerin Monika Grütters stellt eine kluge Balance dar zwischen dem notwendigen Schutz des weltweiten sowie des nationalen kulturellen Erbes und den berechtigten Interessen des deutschen Kunsthandels.

Nach Einschätzung internationaler Organisationen steht der illegale Handel mit Kulturgut nach dem illegalen Handel mit Waffen und Drogen weltweit an dritter Stelle der internationalen Kriminalität. Kulturgüter unklarer Herkunft dürfen in der Europäischen Union nicht gehandelt werden.

Teile des Kunsthandels fürchten aufgrund der neuen strengeren Ausfuhrbestimmungen - zu Unrecht - um ihre Geschäftsgrundlage. Mancher Kunstsammler malt das Schreckgespenst einer 'kalten Enteignung' an die Wand. Richtig ist vielmehr, dass die geplante Kontrolle der Ausfuhr von Kulturgütern in einen EU-Mitgliedstaat bei Drittländern (z. B. der Schweiz) jetzt schon gilt. Weite Teile des Kunstmarktes, z. B. die Gegenwartskunst und Werke mit einem Wert unter 150.000 Euro, sind von der geplanten Regelung ohnehin nicht betroffen. Exportkontrolle bedeutet zudem in den meisten Fällen keinen Ausfuhrstopp.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren sorgfältig beraten. Aber sie unterstützt den Kurs von Staatsministerin Grütters uneingeschränkt. Die Zielrichtung der neuen Kulturgutschutzpolitik der Bundesregierung war zudem lange bekannt: Bereits 2013 hat die Bundesregierung in ihrem Kulturgutschutzbericht die Grundzüge der Novellierung angekündigt."

Hintergrund:
Mit dem Gesetzentwurf wird ein einheitliches, kohärentes Kulturgüterschutzgesetz geschaffen. Bisher sind die Regelungen zum Kulturgutschutz in verschiedenen Gesetzen enthalten. Die Novellierung zielt zum einen auf eine Verbesserung des Schutzes von Kulturgut in Deutschland vor Abwanderung ins Ausland ab. Zum anderen soll die Rückgabe von unrechtmäßig nach Deutschland verbrachtem Kulturgut ausländischer Staaten vereinfacht werden. Der Gesetzentwurf setzt u.a. die EU-Richtlinie 2014/60/EU über die Rückgabe unrechtmäßig aus EU-Mitgliedstaaten verbrachten Kulturgütern um.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2015

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