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KULTUR/632: Zugang zum Arbeitslosengeld I für Filmschaffende deutlich verbessert


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 30. November 2018

Zugang zum Arbeitslosengeld I für Filmschaffende deutlich verbessert


Zu den kulturpolitischen Aspekten des am heutigen Freitag im Deutschen Bundestag zu verabschiedende Qualifizierungschancengesetz können Sie die kulturpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Motschmann, wie folgt zitieren:

"Durchbruch nach jahrelanger Hängepartie: Endlich haben Filmschaffende eine faire Chance auf Bezug von Arbeitslosengeld I. Vorbei sind ab 2020 die Zeiten, in denen Filmschaffende, z. B. Schauspielerinnen und Schauspieler, in die Sozialversicherung immer nur einzahlen mussten, ohne die realistische Aussicht, auch etwas herauszubekommen.

Mit der Verlängerung der Rahmenfrist, der Anhebung der Verdienstobergrenze und der Anerkennung von Arbeitsverträgen bis 14 Wochen Dauer wird der Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld I für kurz befristet Beschäftigte deutlich verbessert. Die Sozial- und Kulturpolitiker der Großen Koalition haben endlich einen Weg gefunden, den besonderen Beschäftigungsverhältnissen im Film- und Fernsehbereich gerecht zu werden. Wir sind sicher, dass dies den Filmstandort Deutschland weiter beflügeln wird."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2018

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