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MEDIEN/189: Mindestlohn für Zeitungsausträger schadet der Pressevielfalt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 17. März 2014

Mindestlohn für Zeitungsausträger schadet der Pressevielfalt

Zeitungszusteller könnten ihren Job verlieren



In Kürze wird die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, ihren Entwurf für einen gesetzlichen Mindestlohn vorlegen. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz, und der Obmann im Ausschuss für Kultur und Medien, Ansgar Heveling:

"Wir empfehlen nachdrücklich, bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Mindestlohns die einzelnen Sektoren gesondert in den Blick zu nehmen. Dazu gehört für uns als Kultur- und Medienpolitiker ganz eindeutig die Gruppe der Zeitungszusteller.

Es geht dabei um rund 160.000 Zustellerinnen und Zusteller in ganz Deutschland. Diese sind überwiegend geringfügig beschäftigt und werden nach Stücklohn bezahlt. Es handelt sich um eine Tätigkeit von täglich etwa zwei Stunden. Für die Zeitungszusteller - seien es Schüler, Studenten oder Rentner - ist diese Tätigkeit in den allermeisten Fällen ein Zuverdienst.

Es kann nicht im Interesse der Bundesarbeitsministerin sein, dass durch die andernfalls entstehenden Mehrkosten von rund 225 Millionen Euro bei den Zeitungsverlagen bis zu 16.000 der Zeitungszusteller ihren Job verlieren könnten. Besonders betroffen wären dabei die strukturschwächeren Regionen Deutschlands im ländlichen Raum, in denen es dann kaum noch wirtschaftlich darstellbar wäre, Tageszeitungen im Abonnement zu verteilen. Diese ländlichen Räume sind oft auch noch von breiter Netzabdeckung und schnellem Breitband abgeschnitten, womit Onlineangebote keine Alternative darstellen können.

Vor einem undifferenzierten Mindestlohnmodell und seinen Folgen für die Zeitungslandschaft warnen wir daher ausdrücklich."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2014