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MILITÄR/557: Ein wichtiges Gesetz für die Neuausrichtung der Bundeswehr


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. Juni 2012

Ein wichtiges Gesetz für die Neuausrichtung der Bundeswehr

Geplante Verkleinerung der Bundeswehr ist sozialverträglich



Der Deutsche Bundestag hat gestern das Bundeswehrreform-Begleitgesetz mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP beschlossen. Dazu erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ernst-Reinhard Beck:

"Wir haben im parlamentarischen Verfahren für die Angehörigen der Bundeswehr, das Bundeswehrreform-Begleitgesetz deutlich verbessern können. Die geplante Verkleinerung der Bundeswehr für eine zukünftige Neuausrichtung ist durch unser Gesetz nun sozialverträglich möglich.

Das Bundeswehrreform-Begleitgesetz ist auf fünf Jahre befristet. Es ermöglicht Berufssoldaten und Beamten, mit Zustimmung des Dienstherrn, schnell und sozialverträglich in andere Bereiche des öffentlichen Dienstes zu wechseln oder aus der Bundeswehr auszuscheiden. Das Gesetz setzt ebenfalls attraktive Anreize für die unterschiedlichen Altersgruppen von Soldaten und Beamten, die in der Bundeswehr verbleiben.

Für die Soldaten mit und ohne NVA-Vordienstzeit, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, fällt die Hinzuverdienstgrenze weg. Somit stehen die ausscheidenden Soldaten mit ihren vielfältigen Qualifikationen in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung. Für Soldaten, die sich neu verpflichten, gibt es attraktive Verpflichtungsprämien.

Die Bundeswehr ist - ausgelöst durch die Bundeswehrreform und die Aussetzung der Wehrpflicht - in einer besonderen Situation. Wir begegnen mit dem Bundeswehrreform-Begleitgesetz diesen Umständen und werden die Reform weiterhin konstruktiv unterstützen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2012