Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. März 2017
Bundeswehr-Dienst in Bereichen mit besonderer Belastung attraktiver gestalten
Änderung der Erschwerniszulagenverordnung bringt Verbesserungen für Soldaten in Bereichen mit erhöhten Belastungen
Die elfte Änderung der Erschwerniszulagenverordnung wurde am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen. Hierzu erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag, Henning Otte:
"Mit der Änderung erreichen wir Verbesserungen für Spezialkräfte der Bundeswehr, für Ausbilder im Feuerwehrdienst der Streitkräfte sowie für andere besonders fordernde Bereiche. Bereits mit dem Attraktivitätssteigerungsgesetz und dem 7. Besoldungsänderungsgesetz konnten wir für die Soldaten und Soldatinnen in dieser Legislaturperiode erhebliche Verbesserungen bei der Besoldung und den Arbeitsbedingungen erreichen. Mit der aktuellen Änderung der Erschwerniszulagenverordnung runden wir dieses Bündel an Maßnahmen ab. Wir gestalten damit den Dienst in der Bundeswehr attraktiver und tragen den Leistungen der Soldaten für die Sicherheit unseres Landes Rechnung.
Die Erschwerniszulagen für Angehörige der Spezialkräfte, der Sicherheitsdienste sowie der Personenschutzkräfte im Auslandseinsatz sollen laut Kabinettsbeschluss rückwirkend zum 1. Januar um 25 Prozent erhöht werden.
Darüber hinaus werden folgende Verbesserungen geschaffen, die voraussichtlich ab 1. Mai 2017 in Kraft treten:
Für die Änderung der Verordnung hat das Bundesinnenministerium die Federführung. Neben den Veränderungen bei der Bundeswehr gibt es Verbesserungen in weiteren Sicherheitsbehörden wie den Spezialeinheiten der Polizei sowie beim Zoll."
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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. März 2017
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