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MILITÄR/633: Bundeswehr-Dienst in Bereichen mit besonderer Belastung attraktiver gestalten


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. März 2017

Bundeswehr-Dienst in Bereichen mit besonderer Belastung attraktiver gestalten

Änderung der Erschwerniszulagenverordnung bringt Verbesserungen für Soldaten in Bereichen mit erhöhten Belastungen


Die elfte Änderung der Erschwerniszulagenverordnung wurde am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen. Hierzu erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag, Henning Otte:

"Mit der Änderung erreichen wir Verbesserungen für Spezialkräfte der Bundeswehr, für Ausbilder im Feuerwehrdienst der Streitkräfte sowie für andere besonders fordernde Bereiche. Bereits mit dem Attraktivitätssteigerungsgesetz und dem 7. Besoldungsänderungsgesetz konnten wir für die Soldaten und Soldatinnen in dieser Legislaturperiode erhebliche Verbesserungen bei der Besoldung und den Arbeitsbedingungen erreichen. Mit der aktuellen Änderung der Erschwerniszulagenverordnung runden wir dieses Bündel an Maßnahmen ab. Wir gestalten damit den Dienst in der Bundeswehr attraktiver und tragen den Leistungen der Soldaten für die Sicherheit unseres Landes Rechnung.

Die Erschwerniszulagen für Angehörige der Spezialkräfte, der Sicherheitsdienste sowie der Personenschutzkräfte im Auslandseinsatz sollen laut Kabinettsbeschluss rückwirkend zum 1. Januar um 25 Prozent erhöht werden.

Darüber hinaus werden folgende Verbesserungen geschaffen, die voraussichtlich ab 1. Mai 2017 in Kraft treten:

  • Die spezialisierten Kräfte der Bundeswehr erhalten in bestimmten Bereichen eine neue Zulage von bis zu 500 Euro pro Monat.
  • Ausbildungspersonal im Feuerwehrdienst erhält eine neue Zulage von bis zu 11,75 Euro pro Stunde.
  • Bestimmte Zulagen im Krankenpflegedienst und für die Pflege von Schwerbrandverletzten werden zusammengefasst und deutlich erhöht. Der monatliche Mindestbetrag wird dann von 21,48 Euro auf 70 Euro steigen.
  • Der Flugsicherungsbetriebsdienst wird neu abgestuft. Dadurch werden die Angehörigen der Flugberatung mit einbezogen und erhalten dann eine Zulage von bis zu 107,37 Euro pro Monat.
  • Die Zulage beim Flugmedizinischen Institut der Luftwaffe für den Dienst in Unterdruckkammern wird zukünftig pro Stunde berechnet, was zu Erhöhungen von bis zu 50 Prozent führt.
  • Die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten wird nach einheitlichen Maßstäben berechnet, so dass die Einschränkungen für den militärischen Wachdienst entfallen.

Für die Änderung der Verordnung hat das Bundesinnenministerium die Federführung. Neben den Veränderungen bei der Bundeswehr gibt es Verbesserungen in weiteren Sicherheitsbehörden wie den Spezialeinheiten der Polizei sowie beim Zoll."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. März 2017

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