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RECHT/1004: Konsequente Bestrafung bei Verbreitung volksverhetzenden Gedankenguts und Kinderpornografie


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 11. März 2020

Konsequente Bestrafung bei Verbreitung volksverhetzenden Gedankenguts und Kinderpornografie unabhängig vom Verbreitungsweg


Heute hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland beschlossen. Hierzu können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, gerne wie folgt zitieren:

"Schon lange werden strafbare Inhalte wie Kinderpornografie oder volksverhetzendes Gedankengut von Tätern nicht mehr vorwiegend auf Papier verbreitet, sondern meistens über das Internet und dort sogar in Echtzeitübertragung. Unser Strafgesetzbuch geht aber im Kern immer noch davon aus, dass die strafbaren Inhalte über 'Schriften' weitergegeben werden. Deshalb modernisieren wir jetzt unser Strafgesetzbuch und entwickeln den bisherigen Schriftenbegriff zu einem neuen 'Inhaltsbegriff' fort, der künftig nicht mehr auf die Art und Weise der Verbreitung, sondern auf den strafbaren Inhalt selbst abstellt. Denn darum geht schließlich: Es muss jeder konsequent bestraft werden, der abscheuliche Inhalte wie volksverhetzende Gedanken oder Kinderpornografie verbreitet - unabhängig davon, ob er das nun auf Papier, per USB-Stick oder im Internet tut."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2020

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