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RECHT/1031: Ablehnung des Geologiedatengesetzes ist politisch destruktiv


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. Mai 2020

Ablehnung des Geologiedatengesetzes ist politisch destruktiv


Das vom Bundestag beschlossene Geologiedatengesetz erhielt heute im Bundesrat keine Zustimmung. Der Bundestagsbeschluss regelt die Übermittlung geologischer Daten, die unter anderem für die Suche nach einem sicheren Endlager für Atommüll sowie für die Rohstoff- und Energiegewinnung von Bedeutung sind. Der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, äußert sich wie folgt zu dieser Entscheidung:

"Die heutige durch die Grünen betriebene Ablehnung des Geologiedatengesetzes durch den Bundesrat ist sachlich nicht nachvollziehbar und politisch destruktiv. Damit ist der weitere Zeitplan für die Standortsuche eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle gefährdet. Das vorliegende Gesetz soll das bisherige Lagerstättengesetz ablösen sowie bessere Rechtssicherheit und Transparenz bei der Lesbarkeit, Verfügbarkeit und Bereitstellung geologischer Daten schaffen. Wieder einmal zeigt sich, dass die Grünen ein Sachproblem in ideologische und parteipolitische Geiselhaft nehmen, statt es konstruktiv zu lösen."


Zum Hintergrund:

Das Geologiedatengesetz soll das Lagerstättengesetz ablösen und die Voraussetzung für die geologische Landesaufnahme sowie für die Übermittlung und Sicherung geologischer Daten schaffen. Mit dem Gesetz wird eine umfassende Pflicht zur Sicherung geologischer Daten zum Zweck des Erhalts, der dauerhaften Lesbarkeit und Verfügbarkeit dieser Daten für alle bestehenden und künftigen geologischen Aufgaben des Bundes und der Länder verankert. Zudem ist die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten (Open Data) ein wesentliches Element des Gesetzes.

Zu den geologischen Aufgaben des Bundes und der Länder zählen unter anderem die Entwicklung von Planungsgrundlagen zur umweltverträglichen Nutzung des Untergrunds, die Untersuchung und Bewertung geologischer und geotechnischer Gefahren sowie anthropogen verursachter Schäden und die Suche und Auswahl eines Standortes für eine Anlage zur Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen. Zudem sind geologische Daten für zahlreiche weitere Bereiche wie unter anderem die Wasserwirtschaft, die Land- und Forstwirtschaft, das Bauwesen und große Infrastrukturprojekte relevant.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte am 11. Juli 2019 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Stellungnahmen zum Referentenentwurf konnten bis zum 13. September 2019 eingereicht werden. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 23. April 2020 beschlossen. Der Bundesrat lehnte den Beschluss am 15. Mai 2020 in der 989. Sitzung ab. Bundestag oder Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um dort mit dem Bundesrat über einen Kompromiss zu verhandeln.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2020

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