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RECHT/576: Warnschussarrest muss wirksames Mittel gegen Jugendkriminalität sein


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 16. März 2012

Warnschussarrest muss wirksames Mittel gegen Jugendkriminalität sein

Instrumentenkasten der Jugendrichter erweitern


Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und FDP hatte sich am 4. März 2012 darauf verständigt, das Jugendstrafrecht neu zu ordnen und zur Verbesserung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten den sogenannten Warnschussarrest einzuführen. Das Bundesministerium der Justiz hat nunmehr einen Vorschlag zur Umsetzung dieses Beschlusses vorgelegt. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff:

"Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Arbeiten zu diesem wichtigen Gesetzgebungsvorhaben nun mit Schwung vorangetrieben werden. Wie tagtägliche Beispiele von schwerer Jugendgewalt zeigen, muss der Instrumentenkasten der Jugendrichter dringend um den Warnschussarrest erweitert werden.

Oftmals reicht es nicht aus, straffällig gewordene Jugendliche zu einer bloßen Jugendstrafe auf Bewährung zu verurteilen. Mit dem Warnschussarrest besteht künftig die Möglichkeit, dem Straftäter bereits zu Beginn der Bewährungszeit und vor der Begehung weiterer Straftaten deutlich die Konsequenzen seines Tuns vor Augen zu führen. Auch kann es Fälle geben, in denen der Jugendliche für einen gewissen Zeitraum aus einem schädlichen persönlichen Umfeld entfernt werden muss, etwa um die Erfolgsaussichten erzieherischer Maßnahmen zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund darf die Verhängung des Warnschussarrests nicht unter Voraussetzungen gestellt werden, die seine praktische Wirksamkeit in Frage stellen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird darauf achten, dass der Warnschussarrest künftig als ein sinnvoll handhabbares Werkzeug der Jugendgerichte zur Verfügung steht."


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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. März 2012