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RECHT/604: Leistungsschutz für Presseverlage sorgt für fairen Interessenausgleich im Internet


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. August 2012

Leistungsschutz für Presseverlage sorgt für fairen Interessenausgleich im Internet

Schutz des geistigen Eigentums stärken



Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage auf den Weg gebracht. Dazu erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff:

"Mit dem neuen Leistungsschutzrecht für Presseverlage stärken wir den Schutz des geistigen Eigentums im Internetzeitalter. Der Gesetzentwurf ist damit ein wichtiger Beitrag zu einer vielfältigen Presselandschaft in Deutschland. Das neue Leistungsschutzrecht wird den Qualitätsjournalismus stärken.

Es war - wie bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen - seit langem Ziel der Union, Presseverleger im Online-Bereich mit anderen Werkvermittlern gleich, die bereits seit langem entsprechende Rechte haben.

Presseverlage sehen sich im Internet zunehmend damit konfrontiert, dass sich gewerbliche Suchmaschinenbetreiber und sogenannte News-Aggregatoren verlegerische Leistungen zu eigenen Gewinnerzielungszwecken systematisch zunutze machen. Bisher gibt es für Presseverlage keine gesetzliche Grundlage, um an den Gewinnen solcher Internet-Dienste beteiligt zu werden, obwohl diese auch auf ihrer schöpferischen Leistung beruhen.

Künftig müssen die entsprechenden gewerblichen Anbieter eine Lizenz erwerben, um Presseerzeugnisse im Internet nutzen zu können. Andere Nutzer wie Blogger, private und ehrenamtliche Nutzer werden von dem Gesetzentwurf hingegen nicht erfasst."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. August 2012