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RECHT/645: Für eine wirksame Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 8. April 2013

Für eine wirksame Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution

Verschärfung bestehenden Strafrechts ist überfällig



Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels (2011/36/EU) endete am vergangenen Samstag, die Umsetzung scheiterte jedoch an der FDP. Dazu erklärt der Vorsitzende der AG Innen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl:

"Das FDP-geführte Bundesjustizministerium plant lediglich die Erweiterung bestehender Straftatbestände des Paragraphen 233 StGB auf die Fälle des Menschenhandels zum Zweck der Bettelei, der Ausnutzung strafbarer Handlungen wie Taschendiebstähle und des Organhandels. Für die CDU/CSU-Fraktion ist das zu wenig: Eine Verschärfung bestehenden Strafrechts im Falle von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist überfällig.

Wir müssen die Frauen dem Zugriff ihrer Zuhälter entziehen und sie aus dem Dunkelfeld der Prostitution herauslösen. Eine verpflichtende Gesundheitsuntersuchung kann dazu führen, dass Frauen sich im Vier-Augen-Gespräch ihrem Arzt anvertrauen. Dies kann mit einer Beratung über einen Ausstieg und über die eigenen Rechte einhergehen.

Der Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung sowie die Zwangsprostitution sind sog. Kontrolldelikte. Dass heißt, diese Fälle werden nicht durch Anzeigen, sondern nur durch staatlichen Eingriff aufgedeckt. Ohne rechtliche Handhabe der Ordnungs- und Polizeibehörden ist jedoch eine Kontrolle der Prostitutionsstätten derzeit nicht möglich.

Die Zahl der Prostituierten in Deutschland hat stark zugenommen, wobei der Ausländeranteil auf 80 Prozent angestiegen ist. Dennoch finden kaum Verurteilungen wegen Menschenhandels statt. Die Täter machen sich die Unwissenheit und Angst ihrer Opfer zunutze und schüchtern sie gezielt ein. Das darf nicht sein.

Kriminelle Menschenhändler gehören ins Gefängnis. Aber durch das Prostitutionsgesetz wurden die Zuhälter gestärkt und die von ihnen ausgebeuteten Frauen geschwächt. Die totale Abhängigkeit wirkt bis in den Gerichtssaal nach. Vor dem grinsenden Gesicht ihres Zuhälters nehmen gepeinigte Frauen ihre Aussagen in der Gerichtsverhandlung oftmals zurück. Der kriminelle Menschenhändler wird dann freigesprochen.

Deswegen muss im Zuge der Richtlinienumsetzung der Straftatbestand des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (§ 232 Abs. 1 StGB) geändert werden. Wir wollen erreichen, dass die Aussage der Opfer - wie in Frankreich und Österreich bereits Praxis - nicht mehr Voraussetzung für eine Verurteilung ist.

Ein absurder Widerspruch muss zudem aufgelöst werden: In Deutschland kann jeder vorbestrafte Menschenhändler ungestört ein Bordell eröffnen. Wenn er aber eine Imbissbude aufmacht, muss er zahllose Auflagen erfüllen. Zum Schutz der Frauen brauchen wir daher dringend einen gesetzlichen Mindeststandard zum Betrieb von Bordellen mit Zuverlässigkeitsüberprüfung für deren Betreiber. Nur spontane Kontrollen schützen die Frauen vor Ausbeutung und Misshandlung. Dazu muss die Polizei bundesweit auch das Recht bekommen.

Mit dem rot-grünen Prostitutionsgesetz von 2002 wurde Prostitution nicht entkriminalisiert, sondern im Gegenteil: Es wurde der Rotlichtkriminalität Vorschub geleistet. Wir müssen Zwangsprostitution und Menschenhandel endlich einen Riegel vorschieben. Daher kann eine sinnvolle Umsetzung der EU-Richtlinie nur mit einer Regulierung der Prostitution in Deutschland einhergehen. Wenn Parlament und Regierung das jetzt nicht schaffen, müssen wir beides unverzüglich nach der Wahl umsetzen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. April 2013