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RECHT/743: Schutzlücken im Sexualstrafrecht müssen geschlossen werden


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 14. Januar 2016

Schutzlücken im Sexualstrafrecht müssen geschlossen werden

Vorgehensmuster in der Silvesternacht offenbart Handlungsbedarf


Im Zusammenhang mit den sexuellen Übergriffen und Eigentumsdelikten, die sich in der Silvesternacht in mehreren deutschen Städten ereigneten, gibt es eine intensive Diskussion um Verschärfungen im Strafrecht. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Derartige schlimme Taten dürfen sich weder so noch in anderen Konstellationen wiederholen. Deshalb sehen wir weiteren Handlungsbedarf und fordern den Justizminister auf:

  • Sexuelle Belästigung, die nicht die Grenze zur sexuellen Nötigung überschreitet, muss unter Strafe gestellt werden: Auch wenn es "nur " um Grapschen geht, ist das ein massiver und traumatisierender Übergriff, der durch nichts zu rechtfertigen ist! Bundesminister Maas hat dies bisher abgelehnt, dabei darf es nicht bleiben. Unabhängig davon werden wir Schutzlücken im Sexualstrafrecht schließen, die allerdings nicht erst seit Silvester auf der Agenda stehen und dort auch keine konkreten Strafbarkeitslücken zur Folge haben.
  • Die Tatvariante des "Antanzens" muss selbständig unter Strafe gestellt werden. Wer so zum Diebstahl ansetzt, darf auch dann nicht davon kommen, wenn der Angriff abgewehrt werden kann! Leider wird das "Antanzen" in der Praxis teilweise als bloße straflose Vorbereitungshandlung angesehen. Deshalb ist Handlungsbedarf geboten.
  • Wir brauchen eine bessere Rechtsgrundlage zur Beschlagnahme von Handys zum Zweck der Identitätsfeststellung, auch wenn sie nicht als Tatmittel eingesetzt werden. Die Handys können dann anschließend unter Angabe der geprüften Personalien wieder abgeholt werden. In Köln hätte dies bei der Ermittlung der Täter sehr hilfreich sein können.
  • Für Grapschereien und Nötigungen, die aus einer Menschenmenge heraus begangen werden, sollte eine entsprechende Regelung wie bei der Beteiligung an einer Schlägerei geschaffen werden. Dann macht sich derjenige strafbar, der an solchen Übergriffen teilnimmt, auch wenn sein konkreter Tatbeitrag im Übrigen nicht sicher geklärt und bewiesen werden kann. Dies hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bisher abgelehnt.
  • Die Möglichkeit der Anordnung von Untersuchungshaft muss erleichtert werden: Der Katalog der Straftaten, bei denen Untersuchungshaft auch angeordnet werden kann, wenn kein Haftgrund vorliegt, muss auf weitere schwere Straftaten ausgeweitet werden- wie beispielsweise auf die Vergewaltigung und auf schweren Raub.
  • Es ist richtig, dass vor allem bei einigen typischen Strafratbeständen die Ausweisung und Abschiebung erleichtert werden sollen. Zu diesen Tatbeständen müssen auch Urkundsdelikte gehören: Wer den Staat über seine Nationalität belügt, um bessere Bleibechancen zu erschleichen, wer Meldepflichten umgeht und unseren Staat nicht respektiert, darf kein Bleiberecht bekommen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Januar 2016

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