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RECHT/767: Straftaten dürfen sich nicht lohnen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 13. Juli 2016

Straftaten dürfen sich nicht lohnen

Bundeskabinett beschließt Reform der Vermögensabschöpfung


Das Kabinett hat am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung beschlossen. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Harbarth:

"Es ist jetzt ein erster richtiger Schritt, wenn künftig die Gewinne aus schweren Straftaten und organisierter Kriminalität unter leichteren Voraussetzungen eingezogen werden können. Bislang sind die Vorschriften kaum praxistauglich mit der Folge, dass nur wenige Prozent des illegalen Vermögens beschlagnahmt werden können. Jetzt packen wir die Verbrecher dort, wo es ihnen wirklich weh tut: an ihrem Geldbeutel. Die Union hat immer auf eine Reform gedrängt.

Das Streben nach möglichst viel Vermögen ist häufig die Triebfeder für schlimmste Verbrechen. Indem wir da rangehen, versetzen wir der organisierten Kriminalität und der Terrorfinanzierung einen schweren Schlag. Wenn künftig Gelder für Personal und Material fehlen, entfällt letztlich die Grundlage für die Vorbereitung neuer Taten.

Endlich gehen auch die Interessen der Opfer vor, das war längst überfällig. Mit dem Entwurf beenden wir den Wettlauf unter den Opfern, wenn es um Entschädigung geht. Während bisher oft einige, die besonders schnell waren, ihre Entschädigung sichern konnten, gingen manch andere leer aus. Es gibt künftig keine Opfer erster und zweiter Klasse mehr - alle Opfer sollen in gleicher Weise in den Genuss der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung kommen."

Hintergrund:
Wenn künftig zur Überzeugung des Richters festgestellt ist, dass das Vermögen aus schweren kriminellen Taten herrührt, aber nicht genau beweisbar ist, aus welcher konkreten Tat, so ist dann trotzdem möglich, es selbständig einzuziehen. Gewinne aus Straftaten fallen häufig in Bargeld an. Dadurch entstehen große Vermögen, deren Herkunft häufig unklar ist. Ziel der Täter ist es, dieses Erlangte in den normalen Wirtschaftskreislauf einzuspeisen, um es auf diese Weise zu legalisieren. Dem soll künftig ein Riegel vorgeschoben werden.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juli 2016

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