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RECHT/791: Bessere Rechte für Kreative


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 13. Dezember 2016

Bessere Rechte für Kreative

Koalition verständigt sich auf faire Weiterentwicklung des Urhebervertragsrechts


Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am heutigen Dienstag eine Weiterentwicklung des Urhebervertragsrechts und neue gesetzliche Grundlagen für die Verlegerbeteiligung verabschiedet. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Stefan Heck:

"Dies ist ein guter Tag für Kreative. Die Koalition hat sich auf eine faire und ausgewogene Weiterentwicklung des Urhebervertragsrechts verständigt. Der Wert kreativer Leistungen in unterschiedlichsten Bereichen muss auch im digitalen Zeitalter anerkannt werden. Wir stärken die Rechte der Kreativen gezielt in ihren Vertragsverhältnissen mit den Rechteverwertern. Zugleich schaffen wir Anreize und räumen Hindernisse aus dem Weg, damit sich die Verbände von Urhebern und Verwertern, wo immer möglich, auf passgenaue und faire Vergütungsregeln verständigen.

Schon heute muss der Vertragspartner dem Urheber für die Nutzung seines Werkes eine angemessene Vergütung zahlen. Wir konkretisieren nun, dass dabei Häufigkeit und Ausmaß der Werknutzung zu berücksichtigen sind. So muss es sich beispielsweise für einen Journalisten bezahlt machen, wenn sein Artikel nicht nur in einer, sondern in verschiedenen Regionalausgaben seiner Verlagsgruppe abgedruckt wird.

Damit die Berechtigten die Nutzung ihres Werkes nachvollziehen und gegebenenfalls eine höhere Vergütung einfordern können, erhalten sie ein jährliches Auskunftsrecht. Rechenschaftspflichtig sind nicht nur der jeweilige Vertragspartner, sondern auch andere Unternehmen, die die Verwertung entscheidend steuern. So können etwa bei einer Auftragsproduktion Drehbuchautor, Regisseur, Schauspieler oder Kameramann auch vom Sendeunternehmen Informationen über die Anzahl der Ausstrahlungen auf den unterschiedlichen Vertriebskanälen und über deren Erlöse verlangen. Alle Gruppen von Urhebern, so auch Journalisten und Schauspielern, bei denen dies in Frage gestellt worden war, steht das Auskunftsrecht grundsätzlich zu.

Lediglich geringfügige Beiträge beispielsweise von Komparsen führen nicht zu einem Auskunftsanspruch. Dies sah schon der Gesetzentwurf von Minister Maas richtigerweise vor. Denn Aufwand und Nutzen der Auskunft müssen im Verhältnis stehen, andernfalls würden die Kosten letztlich zulasten des Vergütungsvolumens gehen, das für die Kreativen zur Verfügung steht.

Wir als Union haben uns dafür stark gemacht, möglichst große Anreize für den Abschluss von gemeinsamen Vergütungsregeln zu schaffen. Denn die einzelnen Vertragsbedingungen und die konkrete Vergütung kann nie der Gesetzgeber vorgeben, das können nur die Betroffenen vor Ort. Gerade für aufwändige Filmproduktionen ist es wichtig, dass alle Gruppen von Kreativen mit am Tisch sitzen. Dafür haben wir jetzt die Voraussetzungen geschaffen."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2016

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