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RECHT/824: Einigung über besseren Schutz der Rechte in den sozialen Medien


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 23. Juni 2017

Einigung über besseren Schutz der Rechte in den sozialen Medien

Rechte der Betroffenen werden verbessert


Die Fachpolitiker der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben am Freitag eine Einigung über das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in den sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) erzielt. Diese Verständigung muss noch im Lichte anderer laufender Gesetzgebungsvorhaben von den Fraktionsspitzen am Beginn der kommenden Woche bestätigt werden. Zu dem jetzt erreichten Stand erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Harbarth:

"In der Koalition konnte am heutigen Freitag in einer für den Rechtsstaat wichtigen, aber auch sensiblen Materie ein Durchbruch erzielt werden. In den sozialen Netzwerken werden die Persönlichkeitsrechte in Zukunft effektiver geschützt bei gleichzeitiger Wahrung der Meinungsfreiheit.

Dabei folgen wir dem Grundsatz, dass in der Welt des Internet dieselben Rechtsgrundsätze gelten müssen wie in der realen Welt. Die sozialen Medien und das Internet sind keine rechtsfreien Räume. Auch große internationale Konzerne wie Facebook müssen die geltenden Rechtsgrundsätze beachten und dazu beitragen, dass Rechte von Betroffenen besser geschützt werden. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in diesem Prozess.

Der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes des Bundesjustizministers wird nach der Verständigung an mehreren Stellen geändert und ergänzt. Vorbehaltlich der Einigung der Fraktionsvorsitzenden soll das Gesetz in der kommenden Woche von den Fraktionen beraten werden. Mit der SPD sind wir uns einig, dass das Vorhaben im Laufe der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet wird.

In den abschließenden Beratungen haben wir uns darauf einigen können, Betroffenen, die in den sozialen Medien Opfer von Beleidigungen und Verleumdungen geworden sind, einen Weg zu eröffnen, direkt gegen die Urheber dieser Aussagen vorgehen zu können. Dies war immer ein wichtiges Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Gleichzeitig müssen die Plattformen für die Betroffenen, aber auch für die Strafverfolgungsbehörden einen sogenannten Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benennen, an den Beschwerden oder Auskunftsersuchen auf einfache Art und Weise gerichtet werden können.

In der Diskussion über das Gesetzgebungsverfahren ist in den vergangenen Wochen immer wieder die Sorge laut geworden, dass die Plattformen durch die im Gesetzentwurf formulierten Vorgaben für ein Beschwerdemanagement zu viele Inhalte quasi vorsorglich löschen könnten. Wir tragen diesen Bedenken nun unter anderem dadurch Rechnung, dass die Anbieter über Löschungen in rechtlich schwierigen Fällen nicht immer selbst entscheiden müssen.

Die Plattformen erhalten die Möglichkeit, Beschwerden in diesen Fällen an neue gemeinsame Einrichtungen der Plattformbetreiber abzugeben, die nach dem Vorbild des Jugendmedienschutzes errichtet werden können. Diese könnten dann über Fälle entscheiden, in denen die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist. Die Anbieter würden dann insofern nicht mehr selbst entscheiden."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2017

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