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RECHT/870: BGH-Entscheidung leistet Beitrag zur Verbreitung von WLAN


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 26. Juli 2018

BGH-Entscheidung leistet Beitrag zur Verbreitung von WLAN


Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs zur Störerhaftung können Sie den digitalpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, wie folgt zitieren:

"WLAN ist ein wichtiger Teil einer modernen digitalen Infrastruktur. So haben wir es auch im Koalitionsvertrag festgestellt. Die heutige BGH-Entscheidung zeigt, dass die gesetzlichen Änderungen zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung wirken und eine ausgewogene Lösung darstellen. Denn: auch wenn der WLAN-Anbieter nicht mehr für von Dritten über seinen Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzungen haftet, ist doch ein Geschädigter nicht schutzlos gestellt - es kommt ein Sperranspruch des Rechteinhabers in Betracht. Die heutige Entscheidung kann daher einen Beitrag dazu leisten, die Verbreitung von WLAN zu fördern."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juli 2018

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